Binnenschifffahrtsstatistik

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Der für die amtliche Binnenschifffahrtsstatistik zuständige Referatsleiter im Statistischen Bundesamt hat uns gebeten, das nachfolgende Schreiben, das sich an alle Binnenschiffer richtet, zu veröffentlichen. Da wir die Arbeit des Statistischen Bundesamtes im Rahmen der Marktbeobachtung für sehr wichtig halten, kommen wir dieser Bitte gerne nach und drucken das Schreiben nachstehend im Original ab:

»Liebe Binnenschiffer,

2016 wurden insgesamt 221,3 Millionen Tonnen Güter auf deutschen Binnenwasserstraßen transportiert. Gegenüber dem Vorjahr blieb die Güterbeförderung der Binnenschifffahrt nahezu unverändert. Zur Veröffentlichung dieser und weiterer Zahlen haben Sie wesentlich beigetragen. Deshalb möchten wir die amtliche Binnenschifffahrtsstatistik der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder – uns bedanken, dass Sie Daten für die Güterverkehrsstatistik der Binnenschifffahrt bereitstellen. Interessierte Nutzergruppen aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und insbesondere der Binnenschifffahrt erhalten dadurch aktuelle, qualitativ hochwertige und europäisch vergleichbare Informationen zur Entwicklung des Verkehrs und der Beförderung auf deutschen Binnenwasserstraßen.

Auch wenn die Bereitstellung der Daten vom Verkehrsstatistikgesetz vorgeschrieben ist und Sie damit einer gesetzlichen Auskunftspflicht nachkommen, sind wir auf Ihre Kooperationsbereitschaft angewiesen. Um auch in Zukunft qualitativ hochwertige Daten zur Binnenschifffahrt aufbereiten und veröffentlichen zu können, bitten wir Sie, weiterhin verlässliche Angaben zu Ihrem Schiff, zur Fahrtroute, zu den ein- oder ausgeladenen Gütern sowie den Ein- und Ausladehäfen zu liefern. Wichtig ist dabei insbesondere, dass Sie jeden Ein- oder Ausladevorgang an jeder Ladestelle und jedem Hafen melden. Nur so können wir ein realistisches statistisches Gesamtbild der Binnenschifffahrt erstellen, das als wichtige Grundlage für verkehrspolitische Entscheidungen und Planungen dient, die Ihren Arbeitsbereich betreffen.

Wir freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit.

Ihre Amtliche Binnenschifffahrtsstatistik«

Ausblick 2018

2018 wird ein Jahr vieler wichtiger Themen sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene werden. Hier nur einige davon:

Für viele Schifffahrtstreibende an erster Stelle steht der marode Zustand der Infrastruktur. Trotz aller Anstrengungen werden die Schleusen, an denen oft lange Wartezeiten anfallen, weil eine Kammer ausfällt, Instandsetzungsarbeiten sich immer weiter verzögern oder schlicht Personalmangel herrscht immer mehr. Im Laufe einer Reise kann je nach Fahrtroute eine Verzögerung von mehreren Tagen zusammenkommen. Die Schifffahrt trägt nicht nur die Kosten hierfür sondern muss sich auch gegenüber dem Auftraggeber rechtfertigen. Ein unhaltbarer Zustand!

Da mag man über die Neuordnung der Schifffahrtsgebühren eigentlich gar nicht reden. Nicht nur, weil der Bahn eine deutliche Reduzierung der Trassenpreise gewährt werden soll wäre es mehr als angezeigt, auf Schifffahrtsgebühren bis auf weiteres ganz zu verzichten.

Ein aktuelles Schreiben des WSA Duisburg-Meiderich passt genau ins Bild. Die Schifffahrtstreibenden auf dem Wesel-Datteln-Kanal werden nachdrücklich darauf hingewiesen, dass die Benutzung der Nischenpoller untersagt ist, weil die Sicherheit des Schiffsverkehrs nicht gewährleistet ist. Zusätzlich werden Sicherheitsabstände eingehalten und die Füll-und Entleergeschwindigkeiten verringert werden müssen, so dass mit Rangbildung zu rechnen ist. Nur so kann der Betrieb mit den großen Kammern weitergeführt werden.

Mangels Personalkapazitäten kann eine Sanierung der Nischenpoller in absehbarer Zeit nicht erfolgen. Ohne Worte!!!

Auf europäischer Ebene wird 2018 die vorbereitende Untersuchung TASCS zu einer Überarbeitung der Besatzungsordnung fertig gestellt werden. Danach werden die Weichen für eine Überarbeitung gestellt, die sicherlich eines der bestimmenden und wichtigsten Themen der Zukunft werden wird.

Die Europäische Richtlinie Berufsqualifikationen wird nach erfolgter Zustimmung des Parlamentes auch in Rat und Kommission 2017 abgeschlossen werden. Es ist davon auszugehen, dass die Richtlinie Anfang 2018 in Kraft tritt und demgemäß bis Anfang 2022 umgesetzt sein muss. In Deutschland steht im Zuge der Richtlinie eine Neuordnung der Berufsausbildung an. Der BDS setzt sich nachdrücklich dafür ein, im Rahmen einer zweistufigen Ausbildung einen vollwertigen Ausbildungsberuf auch für den Schiffsführer zu bekommen.

Schließlich wird auf europäischer Ebene die gemeinsame Plattform der Binnenschifffahrtsverbände ESO und EBU 2018 die gemeinsame Arbeit aufnehmen, um die Präsenz und Lobbyarbeit der Binnenschifffahrt auf europäischer Ebene deutlich voranzubringen.