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Die großen Kammern der Schleusen im Wesel-Datteln-Kanal (WDK) können mit Einschränkung trotz Problemen mit den Nischenpollern weiter betrieben werden. Zur Sicherheit des Schiffsverkehrs wurde die Nutzung der Nischenpoller für die Berufsschifffahrt jedoch durch die Schifffahrtspolizei untersagt.

Die Nischenpoller könnten die für die heutigen Schiffe erforderlichen Kräfte nicht mehr sicher aufnehmen, hieß es als Begründung. Anordnungen und Hinweise, die das Aufstoben auf den Nischenpollern untersagten, würden von der Schifffahrt indes häufig nicht beachtet, hieß es weiter.

Zur Erhaltung des Sicherheitsniveaus würden die Kammerlängen und die Schleusengeschwindigkeiten angepasst. In Zeiten hohen Verkehrsaufkommens sei an einigen Schleusen daher mit Rangbildung zu rechnen, informiert das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Duisburg-Meiderich. Den Anweisungen des Schleusenpersonals sei unbedingt Folge zu leisten.

Eine Sperrung der alten Schleusen ließe sich mit der eingeschränkten Nutzung verhindern.

Das WSA Duisburg-Meiderich hat den Ersatz der Nischenpoller nach eigenen Angaben bereits in seine Programmplanung aufgenommen.