EU beschließt Ausbildungsvorschriften

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Die EU hat neue europäische Ausbildungsvorschriften verabschiedet. Durch die

einheitlichen Standards und Zeugnisse soll die Binnenschifffahrt sicherer werden

Der größte Streitpunkt sei der Anwendungsbereich gewesen, so Gesine Meißner, verkehrspolitische Sprecherin der liberalen Fraktion. Hier habe man nun eine praktikable Lösung gefunden, mit der sie sehr zufrieden sei. Für Länder ohne schiffbare Binnengewässer wie Zypern, Malta und Dänemark gibt es künftig eine Ausnahmeregelung. Das Gleiche gilt für Staaten, die nicht mit den Binnenwasserstraßen Europas verbunden sind, zum Beispiel Finnland und Portugal.

Im übrigen Europa jedoch gelten künftig die neuen EU-Ausbildungszeugnisse. Bisher durfte ein Rhein-Matrose mit seinem Zeugnis nämlich nicht automatisch auf der Donau fahren. In Zukunft sei das möglich, so Meißner.

Auch der Zugang für Quereinsteiger aus der Seeschifffahrt oder anderen maritimen Berufen werde erleichtert. Der Sektor habe ein akutes Nachwuchsproblem, denn das durchschnittliche Alter der Binnenschiffer liege heute bei 55 Jahren.

Meißner sieht auf Europas Flüsse noch viel ungenutztes Potenzial für den Güterverkehr und auch für Flusskreuzfahrten, die beliebt seien wie nie zuvor. Deswegen freue sie sich besonders, als Berichterstatterin für die neuen Ausbildungsstandards zur Modernisierung des Sektors beizutragen.

»Das gemeinsame Zertifikat wird die Berufsaussichten und die Mobilität der Binnenschifffahrtakteure verbessern und diesem besonders umweltfreundlichen Verkehrsträger einen willkommenen Schub verleihen«, ist Kadri Simson, estnischer Minister für Wirtschaft und Infrastruktur, überzeugt.

Nach der Annahme im Europaparlament wurde die neue Richtlinie Anfang Dezember auch vom Verkehrsministerrat bestätigt. Mit der Schlussbstimmung des Rates kann das Gesetzgebungsverfahren in erster Lesung somit als abgeschlossen betrachtet werden.

Die Richtlinie wurde Mitte Dezember dieses Jahres von beiden Institutionen unterzeichnet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben vier Jahre Zeit, um ihre nationalen Rechtsvorschriften an die neuen Bestimmungen anzupassen, die in den Umsetzungsvorschriften festgelegt sind.

Die Richtlinie ist Teil der Bemühungen der EU, die Binnenschifffahrt im Rahmen des Programms NAIADES II zu fördern.
Thomas Wägener