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Einige Tausend Binnenschiffe können länger in der Fahrt bleiben, weil die geplanten Lärm-Grenzwerte auf Initiative der Niederlande abgeschwächt werden sollen. Davon würden auch deutsche Binnenschiffer profitieren.

Der Binnenschifffahrts-Sektor kann mit einer Vereinfachung der Lärmregelungen rechnen. Wie das niederländische Ministerium für Infrastruktur meldet, sei ein entsprechender Antrag genehmigt worden. Das bedeutet, dass ältere Schiffe ab dem 1. Januar 2020 nicht vollständig den vorgeschriebenen Lärmregelungen der CESNI entsprechen müssen. Bei unveränderter Anwendung der Regelwerke hätten diese Schiffe mit Sicherheit aus der Fahrt genommen werden müssen, weil sie die Vorgaben nicht erreicht hätten.

Von dieser Vereinfachung, die ab 2020 gelten, profitieren alle Schiffe, die vor dem 1. April 1976 gebaut wurden. Die Niederlande hatten sich in der zuständigen Arbeitsgruppe der CESNI dafür stark gemacht. Wenn diese Einheiten künftig der verpflichteten Lärmmessung unterzogen werden, erfolgt das nach einer neuen Methodik. Der Lärm wird dann nicht mehr bei 95% der Motorenleistung gemessen, sondern bei einem gewichteten Mittel unterschiedlicher Tourenzahlen. Das berücksichtigt die tatsächlichen praktischen Gegebenheiten und führt letztlich zu geringeren Lärm-Messwerten.

Werden nach 2020 dennoch Überschreitungen gemessen, muss der Eigner alle geeigneten Möglichkeiten ergreifen, um den Lärm zu mindern. Ist das erfolgt, werden Überschreitungen bis zu 5 dB(A) in Wohnräumen und 10 dB(A) in Schlafräumen toleriert.

Das Ministerium will jetzt nach eigenen Angaben in Zusammenarbeit mit dem ILT (Inspectie Leefomgeving en Transport), den Zertifizierungsgesellschaften und den internationalen Branchenorganisationen definieren, was unter »machbare Maßnahmen« fällt. Die offizielle Bestätigung der Neu-Regelung wird zu April 2018 erwartet.

Hintergrund: Die CESNI hatte im Regelwerk »ES-TRIN« die Anforderungen für Lärmbelastungen neu definiert. Für Schiffe mit einem Baujahr vor dem 1. April 1976 war beabsichtigt, dass diese als erste einer individuellen Lärmmessung unterzogen werden sollten. Dagegen hatte sich insbesondere die niederländische Binnenschifffahrt gewehrt. Die deutschen CESNI-Delegierten hätten dagegen eine abgeschwächte Regelung nicht befürwortet, heißt es.

Von der bereits 2003 formulierten Lärmregelung wären nach einer Untersuchung der TNO (Niederländische Organisation für Angewandte Naturwissenschaftliche Forschung) von 2014 mehr als 2.500 niederländische Schiffe betroffen. Nach dieser Schätzung wären auf 500 Schiffen Überschreitungen von mehr als 15 db(A) zu erwarten. In Deutschland dürften ebenfalls einige Hundert Schiffe von dieser Nachregelung profitieren.
Hermann Garrelmann