»Einbahnstraße« wird aufgehoben

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Die »Schifffahrtspolizeiliche Anordnung zur Verkehrslenkung in der Osthaltung

des Mittellandkanals« ist nach zehnjähriger Bauzeit beendet worden. Künftig können Großmotorgüterschiffe ungehindert zwischen Rhein und Elbe fahren

Gleichzeitig hat die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) damit die mit der Anordnung verbundene Regelung zum Richtungsverkehr im 1,5-Stunden-Takt auf dem Mittellandkanal zwischen Haldensleben bei MLK-km 302,3 und Wedringen bei MLK-km 303,8 (Regelungsstrecke 3) außer Kraft gesetzt.

Der Streckenabschnitt zwischen MLK-km 302,3 und 303,8 sei bis zum vollständigen Abschluss der Ausbauarbeiten noch mit besonderer Vorsicht zu durchfahren. Nach Abschluss der Ausbauarbeiten werden die Schifffahrtszeichen dann endgültig eingezogen.

Die zulässigen Schiffsabmessungen und Abladetiefen für die Osthaltung des Mittellandkanals zwischen dem Beginn des oberen Vorhafens der Schleuse Sülfeld bei MLK-km 235,9 und dem Beginn des oberen Vorhafens der Schleuse Magdeburg-Rothensee bei MLK-km 318,4 seien in einer eigenständigen Anordnung mit Stand vom 3.April des vorigen Jahres zusammengefasst.

»Damit kann die Schifffahrt nun unbehindert zwischen dem Rhein und der Elbe mit Großmotorgüterschiffen von 110m Länge, 11,45m Breite und 2,80m Tiefgang bis nach Magdeburg fahren«, freut sich Stefan Siekmann, beim WSA Uelzen zuständig für den Außenbezirk Haldensleben, über den bevorstehenden Abschluss der rund zehnjährigen Bauzeit. Besondere Anstrengungen waren von den Bauunternehmen unter der Feederführung von Johann Bunte Bauunternehmung an der Stadtstrecke Haldensleben zu leisten, sodass die Schifffahrt trotz der Arbeiten ohne Unterbrechung möglich war, wenn auch zeitweise im Einrichtungsverkehr.

Fortschritt zwischen Elbe und Havel

Wie es zwischen Elbe und Havel im vergangenen Jahr vorwärts gegangen ist, schilderte Burkhard Knuth, Leiter des Wasserstraßen-Neubauamtes (WNA) Magdeburg, das im vergangenen Jahr sein 25-jähriges Jubiläum beging:

»Auch 25 Jahre nach Gründung des WNA Magdeburg im Jahr 1992 wurde hier an der Fertigstellung des Verkehrsprojektes Deutsche Einheit Nr. 17 (VDE 17) gearbeitet. Wesentliche Teile der dem WNA Magdeburg zugeordneten Streckenabschnitte des VDE 17 sowie der zugehörigen Bauwerke sind bereits seit vielen Jahren fertiggestellt. Dazu zählt neben dem allen bekannten Wasserstraßenkreuz mit den wesentlichen Bestandteilen (Schleusen Rothensee, Hohenwarthe und der Niedrigwasserschleuse, den dazugehörigen Strecken und einigen Brücken) auch der Elbe-Havel-Kanal mit seinen entsprechenden Anlagen.

Im Jahr 2017 wurde der vorletzte Streckenabschnitt (EHK km 342,445 bis 345,300 – Stadtstrecke Genthin) im Wesentlichen fertiggestellt. Die Restarbeiten im oberen Vorhafen der alten Schleuse Zerben werden in diesem Jahr durchgeführt.«

Damit bleibt für den Streckenausbau noch der letzte Abschnitt von der Schleuse Wusterwitz bis zur Mündung des EHK in den Wendtsee, welcher nach Auskunft Knuths auch in diesem Jahr begonnen werden wird. Damit wäre dann der Ausbau der Strecke des Elbe-Havel-Kanals für den Verkehr mit Schubverbänden bis 185m Länge, 11,40m Breite und 2,80m Tiefgang fertiggestellt.

Brückenerneuerungen fast beendet

Mit der Verkehrsfreigabe der Fußgängerbrücke in Genthin (B 14) im September 2017 sind bis auf eine Betriebswegebrücke (B 21) und der Eisenbahnbrücke in Güsen (B 09) auch alle Brücken am Elbe-Havel-Kanal erneuert worden. Die Betriebswegebrücke soll in diesem Jahr gebaut werden und die Planungen für den Neubau der Eisenbahnbrücke in Güsen, die für ein wichtiges Betonschwellenwerk notwendig ist, sollen auch wieder aufgenommen werden.

Zudem wird die neue Schleuse Zerben noch Anfang dieses Jahres für den Verkehr freigegeben«, so Knuth. Hier liefen derzeit die Restarbeiten und die Erprobungen aller Bauteile. Gut verliefen auch die Restarbeiten an den Vorhäfen. In Kürze beginnen die Erprobungen aller technischen Anlagen, wie der Schleusentore und deren Umläufe der Firma Sibau aus Genthin, so das WNA Magdeburg.

Bei der Schleuse Wusterwitz indes ginge es im selbständigen Beweisverfahren immer noch um die Erstellung des Gutachtens zu den festgestellten Mängeln in der Betonqualität. Mit einer Vorlage des Gutachtens beim Landgericht in Bonn ist nach Angaben des Leiters des WNA Madgeburg möglicherweise zum Jahresende 2018 zu rechnen.

Christian Knoll