Verbände fordern Gleichberechtigung

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Nach Auffassung des Bundesverbands der Deutschen Binnenschifffahrt (BDB) sowie seines Dachverbands, der European Barge Union (EBU), soll die Binnenschifffahrt, analog zum Straßenverkehr, aus der Arbeitnehmerentsenderichtlinie ausgenommen werden. Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland sollen nicht nur den gültigen Mindestlohn, sondern auch die gültigen Tariflöhne bekommen, wenn sie in einem anderen EU-Land arbeiten. BDB und EBU fordern, die Binnenschifffahrt in Bezug auf den Transit und den grenzüberschreitenden Verkehr aus der Entsenderichtlinie auszunehmen. Da beide Branchen ihrem Wesen nach mobile Tätigkeiten und daher vergleichbar seien, seien sie auch gleich zu behandeln. Andernfalls fürchten die Verbände Wettbewerbsnachteile für den Verkehrsträger Binnenschifffahrt.