Die Verbände VSM, VBW, BÖB und BDS haben gemeinsam mit Vertretern des Gewerbes Vorschläge für ein erweitertes Motoren-Förderprogramm entwickelt – mit deutlich höheren Pauschalen und einer ganzen Reihe von neuen Tatbeständen.
Das aktuelle Programm läuft turnusgemäß Ende 2018, also in neun Monaten, aus. Noch aber gibt es dem Vernehmen nach keinen offiziellen Entwurf im Ministerium für eine mögliche Fortschreibung. Vertreter des Gewerbes, von Verbänden ebenso wie aus der Praxis, wollen das dringend ändern. Eine Arbeitsgruppe hat ein Konzept erarbeitet und in Berlin vorgelegt. Die Ziele sind klar definiert: eine Vereinfachung der Förderung und des oftmals komplizierten Antragsverfahrens.
Auf jährlich rund 4 Mio. € war die Motorenförderung des Bundes zuletzt hochgefahren worden. Nach der Aufnahme von innovativen Technologien wie KWE-Anlagen (Kraftstoff-Wasser-Emulsion) hatte sich die Akzeptanz spürbar verbessert. Das Geld wurde 2016 nach Angaben der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) in Bonn (3 Mio. €) komplett ausgegeben. Im vergangenen Jahr blieben dagegen 900.000 € ungenutzt im Topf.
Ab dem kommenden Jahr 2019 gilt nun die von der EU initiierte NRMM-Richtlinie. Die deutlich verschärften Grenzwerten gelten zunächst für Antriebsanlagen bis 300 kW und ein Jahr später (2020) dann auch für größere Motoren mit mehr als 300 kW. Mit herkömmlichen Verbrennungsmotoren, ob nun mit Diesel oder Gas betrieben, sind die Vorgaben nicht mehr zu erfüllen. Eine Abgasnachbehandlung wird zwingend nötig – und das erhöht die Kosten immens.
Die bestehende Förderung zielte bislang darauf ab, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte deutlich unterschritten werden. »Dies ist in Folge der NRMM-Verordnung bei Neumotorisierungen eine besondere Herausforderung«, heißt es in dem Konzept der Arbeitsgruppe. Ihr Vorschlag sieht nun vor, dass die Mehrausgaben für eine moderne Antriebsanlage in der Regel über eine Pauschale gefördert wird und dass es künftig ausreicht, wenn einer der neuen Emissionsgrenzwerte unterschritten wird.
Motoren bis 299 kW – Förderpauschale: 180 € / kW
Mindestens einer von drei NRMM-Grenzwerten muss um 30% unterboten werden. Da kleinere Motoren zwar günstiger in der Anschaffung sind, bei der Installation von SCR und Partikelfilter die Kosten im Vergleich zu größeren Motoren überproportional steigen, müsse die bisherige Förderpauschale von 22,50 €/ kW deutlich auf 180 €/kW angehoben werden.
Motoren ab 300 kW – Förderpauschale: 150 € / kW
Die Förderung für Motoren >300 kW tritt zum 01. Januar 2020 in Kraft. Auch hier soll für einen Zuschuss gelten, dass einer der in der NRMM-Verordnung definierten Grenzwerte um 30% unterschritten wird. Der Nachweis erfolgt per Typengenehmigung der neuen NRMMkompatiblen Motoren. Derzeit liegen die Kosten für einen 1000 kW-Motor, der die Grenzwerte (NOx) nach ZKR II um 30% unterschreitet, bei etwa 150.000 €. Ab Januar 2020 dürften die Kosten für einer vergleichbaren und NRMM-kompatiblen Antriebsanlage bei geschätzt 300.000 €. Sie besteht dann aus einem optimierten Motor (Verwendung von aschearmen Ölen und schwefelarmen Kraftstoffen) kombiniert mit einer Abgasnachbehandlung mit SCR-Katalysator und Partikelfilter (DPF).
Außerdem sieht das Konzeptpapier, das dem Berliner Bundesverkehrsministerium zugesandt wurde, Einbaupauschalen, die Förderung von alternativen Antriebskonzepten und Anlagen (Elektro, KWE) sowie eine ganze Reihe von neuen Fördertatbeständen vor.
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