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Nach der erfolgreichen Probephase im Herbst 2017 ist per 1. April 2018 die neue Schifffahrtspolizeiverordnung Basel-Rheinfelden in Kraft getreten. Damit ist die Durchfahrt für 135-m-Schiffe durch Basel zu den südlichen Häfen in Birsfelden und Muttenz möglich.

Die Verordnung des UVEK (Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation) über die Geltung von rheinschifffahrtspolizeilichen Vorschriften auf der Rheinstrecke Basel-Rheinfelden ist seit dem 1. April 2018 in Kraft. Folglich sind neu Probefahrten für 125 bis 135-m-Schiffe möglich.

Mit der revidierten Verordnung wird eine weitere Massnahme des Aktionsplans Schifffahrt für die südlichen Häfen erfüllt. Der Aktionsplan der Schweizerischen Rheinhäfen soll die Sicherheit verbessern und die Effizienz der Rheinschifffahrt durch das Stadtgebiet Basel bis Muttenz steigern.