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Der Europäische Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (CESNI) hat in Straßburg über einheitliche technische Vorschriften für Binnenschiffe und Berufsbefähigungen beraten.

Laut CESNI nahmen an den Beratungen elf Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission, die Savakommission sowie mehrere vom CESNI anerkannte Verbände teil. Den Vorsitz hatte Lucia Luijten, Vertreterin der Niederlande.

Der Ausschuss informierte darüber, dass er seine Zustimmung erteilt habe, die Erläuterungen zu den mit dem Europäischen Standard der technischen Vorschriften für Binnenschiffe (ES-TRIN), Ausgabe 2017/1, eingeführten Änderungen online zu stellen. Diese Übersicht soll die diesen ES-TRIN-Änderungen zugrunde liegenden Bedürfnisse sowie die Alternativen und Konsequenzen der mit dem ES-TRIN 2017/1 eingeführten Änderungen dokumentieren. Der Ausschuss hob den Nutzen dieser Erläuterungen hervor, die zu einer transparenten Information der Interessengruppen und der Öffentlichkeit beitragen würden.

Darüber hinaus nahm er eine erste Prüfung des Entwurfs des ES-TRIN 2019/1 vor, der ihm von der Arbeitsgruppe für technische Vorschriften unterbreitet worden war. Die wichtigsten vorgeschlagenen Änderungen betreffen insbesondere automatische externe Defibrillatoren, Feuerlöschanlagen, Sonderbestimmungen für elektrische Antriebe (Kapitel 11) und verschiedene Anpassungen der Übergangsbestimmungen. Der Ausschuss beschloss, diesen Entwurf zur Annahme auf die Tagesordnung seiner nächsten Sitzung im November dieses Jahres in Prag zu setzen.

Ferner prüfte der Ausschuss erstmals die Entwürfe für Standards im Bereich der Berufsbefähigungen, die von seiner Arbeitsgruppe für Berufsbefähigungen und seinen nichtständigen Sachverständigengruppen ausgearbeitet wurden. Diese Standards könnten als delegierte Rechtsakte in die Richtlinie 2017/2397 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt aufgenommen werden, hieß es. Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) wolle die Standards auch in ihr eigenes Regelwerk integrieren, so CESNI.

Der Ausschuss nahm sein überarbeitetes Arbeitsprogramm 2016-2018 für den Teil »Berufsbefähigungen« förmlich an. Es trage den Änderungen Rechnung, die im Zuge der Beratungen über die europäische Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen vorgenommen worden seien, hieß es weiter.

Mit Blick auf die Zukunft lud der Ausschuss die Staaten, internationalen Organisationen und anerkannten Verbände ein, ihre Themenvorschläge für das nächste Arbeitsprogramm (2019-2021) einzureichen. Die Prüfung der Vorschläge wurde den Arbeitsgruppen übertragen, die vor und nach dem Sommer zusammentreten werden, um einen Entwurf des Arbeitsprogramms auszuarbeiten, der dem Ausschuss ebenfalls auf seiner nächsten Sitzung zur Annahme vorgelegt werden soll.

Nächste Sitzung im November in Prag

Erstmals seit seiner Einrichtung im Jahr 2015 wird der Ausschuss am 8. November 2018 außerhalb von Straßburg tagen, denn auf Einladung der tschechischen Delegation wird er zu seiner nächsten Sitzung in den Räumlichkeiten des Verkehrsministeriums der Tschechischen Republik in Prag zusammentreten. Auf der Tagesordnung stehen dann unter anderem Standards für medizinische Tauglichkeit, Befähigungsstandards, praktische Prüfungen und die Zulassung von Simulatoren.