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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den den Bebauungsplan für den neu geplanten RegioPort Weser in Minden für unwirksam erklärt und damit den Klagen einer Eigentümerin eines auf dem Plangebiet benachbarten Grundstücks sowie der Stadt Porta Westfalica stattgegeben.

Bei dem Revisionsverfahren ging es vor allem um die Frage, ob der aus den Städten Minden und Bückeburg, dem Kreis Minden-Lübbecke und dem Landkreis Schaumburg bestehende Planungsverband einen Bebauungsplan für den RegioPort Weser aufstellen hätte dürfen.

»Leider hat das Gericht zum Nachteil der Planungsverbandes entschieden«, sagte Lars Bursian, Beigeordneter für Städtebau und Feuerschutz bei der Stadt Minden und Verbandsvorsteher, der dasVerfahren in Leipzig mitverfolgt hat. Der Ausgang des Revisionsverfahrens sei in einer der vergangenen Sitzungen des Verwaltungsvorstands bereits thematisiert worden, hieß es. Man wolle der Stadtverordnetenversammlung vorschlagen, dass die Stadt Minden in Eigenverantwortung einen neuen Bebauungsplan erstelle, so Bürgermeister Michael Jäckle.

Das BVG-Urteil beeinflusse die Rechtswirksamkeit der von der Stadt Minden erteilten Baugenehmigung für das Projekt Regioport Weser I am Mittellandkanal jedoch nicht, heißt es von Seiten der Stadt Minden. Das heißt im Klartext: Es wird weiterhin gebaut.