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Die Niederlande haben das Straßburger Übereinkommen von 2012 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschiffahrt (CLNI 2012) angenommen. Im Juli 2019 tritt das Abkommen damit in Kraft.

Im Rahmen einer außerordentlichen Zeremonie am Rande der Plenartagung der ZKR haben die Niederlande ihre Annahmeurkunde zum Straßburger Übereinkommen von 2012 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschiffahrt (CLNI 2012) beim Generalsekretär der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt hinterlegt. In den kommenden Monaten sollen weitere Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunden zum Übereinkommen von 2012 in Straßburg hinterlegt werden.

V.l. Achim Wehrmann, Deutschland, Stephan Mu?ller, Luxemburg, Brigit Gijsbers, Niederlande, Andjelka S?ims?ic?, Serbien, Gergo? Kocsis, Ungarn und Bruno Georges, ZKR
V.l. Achim Wehrmann, Deutschland, Stephan Mu?ller, Luxemburg, Brigit Gijsbers, Niederlande, Andjelka S?ims?ic?, Serbien, Gergo? Kocsis, Ungarn und Bruno Georges, ZKR (Foto: ZKR)

Nach Serbien im Jahr 2013, Luxemburg im Jahr 2014 und Ungarn im Jahr 2018 sind die Niederlande damit Vertragspartei des Übereinkommens geworden, das zum Abschluss der diplomatischen Konferenz am 27. September 2012 angenommen worden war. Das Übereinkommen hatte für alle Staaten vom 27. September 2012 bis zum 26. September 2014 zur Unterzeichnung aufgelegen und war von sieben Staaten (Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Polen und Serbien) unterzeichnet worden.
Bei dieser Zeremonie haben die Niederlande, Deutschland und das Großherzogtum Luxemburg zudem ihre Kündigung des Straßburger Übereinkommens von 1988 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschiffahrt (CLNI 1988), mit Wirkung zum 1. Juli 2019, notiziert.

CLNI 2012 tritt 2019 in Kraft

Die Annahme des CLNI 2012 und die Kündigungen des CLNI 1988 stellen einen weiteren wichtigen Schritt zum Inkrafttreten des CLNI 2012 dar, das darauf abzielt, den geographischen Anwendungsbereich des Übereinkommens über Rhein und Mosel hinaus auszudehnen, und eine Erhöhung der Haftungshöchstbeträge vorsieht, um insbesondere den Schutz von Reisenden in der Personalschiffahrt zu stärken.

Gemäß den einschlägigen Bestimmungen tritt das CLNI 2012 am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den Ablauf eines Jahres nach dem Zeitpunkt folgt, zu dem vier Staaten ihre Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde hinterlegt haben, oder an dem Tag, an dem das Übereinkommen von 1988 außer Kraft tritt, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist. Das CLNI 2012 tritt demgemäß am 1. Juli 2019 in Kraft.