Print Friendly, PDF & Email

Mit einem ganztägigen Kongress am Ort des Entstehens hat die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) das 150-jährige Bestehen der so genannten Mannheimer Akte gefeiert.

Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung aus den Unterzeichnerstaaten diskutierten im Mannheimer Schloss über die Zukunft der europäischen Binnenschifffahrt und über die zukünftige Rolle der ZKR.

Die Mannheimer Akte, unterzeichnet am 17.10.1868 im Mannheimer Schloss, sichert und verbürgt bis heute die Freiheit der Schifffahrt auf dem Rhein. Dazu gehört auch, dass keine Abgaben erhoben werden. Die auch als Rheinschifffahrtsakte bezeichnete Urkunde garantiert zudem die Gleichbehandlung der Schiffer und Flotte, unabhängig von ihrem Herkunftsstaat.

Mit einer neuen »Mannheimer Erklärung« bestätigten die Vertreter aus den Rheinanliegerstaaten, darunter der deutsche Staatssekretär Enak Ferlemann aus dem Bundesverkehrsministerium, die Bedeutung der 150 Jahre alten Vereinbarung für den Freihandel und formulierten weitergehende, der Zeit angepasste Zielsetzungen und Aufgaben für die ZKR.

Die Mannheimer Erklärung kann hier auf der Internetseite der ZKR abgerufen werden.