HGK hebt generelles Festmachverbot im Rheinauhafen auf

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Die Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK AG) hat das generelle Festmachverbot im Kölner Rheinauhafen unter Auflagen zum 1. Oktober wieder aufgehoben. Im Februar 2018 war für den rund 1,4km langen Abschnitt zwischen Severinsbrücke und Autoabsetzanlage Höhe Südbrücke ein generelles Festmachverbot für Binnenschiffe erlassen worden. Grund dafür waren nach Angaben der HGK zwei schwere Havarien. Im Dezember 2017 und im Januar 2018 hatten Binnenschiffe, die im Bereich des Rheinauhafens lagen, Festmachvorrichtungen mitsamt den Steinen herausgerissen.

Die Aktion hatte massive Proteste der Binnenschiffer ausgelöst. Letztlich führte der Vorfall zur Gründung der Europäischen Vereinigung der Binnenschiffer (EVdB) mit rund 90 Mitgliedern.

Nun seien die Vorrichtungen an der Kaimauer des Rheinauhafens nochmals auf Zugfestigkeit überprüft worden. Ergebnis: 150 Anlagen könnten unter bestimmten Voraussetzungen wieder genutzt werden, teilte die HGK mit. Das Festmachverbot wurde daher unter Auflagen zum 1. Oktober 2018 wieder aufgehoben.

Weiterhin nicht festmachen dürfen Schiffe mit einer Breite von mehr als 9,50m und einer Tragfähigkeit über 1.200t. Der Einsatz von Winden zum Festmachen sei nicht gestattet. Ebenso sei das Anlegen von mehreren Schiffen nebeneinander nicht erlaubt, heißt es.

Leere Einheiten indes dürften jederzeit an der Kaimauer im Rheinauhafen anlegen. Darüber hinaus bietet die HGK über ihre Beteiligung RheinCargo weiterhin kostenlose Liegeplätze im Niehler Hafen an.

Schiffe bis 9,50m Breite und weniger als 1.200t Tragfähigkeit müssten ab sofort jedoch zwingend Landstrom nutzen und ihre Dieselmotoren und Generatoren abstellen. Dafür würden insgesamt zehn Strom-Anschlüsse zur Verfügung gestellt, so die HGK. Der generelle Mangel an Liegeplätzen in Köln soll künftig durch Dalben gelöst werden.