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Ab dem 1. Dezember 2018 gilt für alle Schiffe mit festverbundenen Ladetanks an Bord die Pflicht zum elektronischen Melden. Mehr als 75 % aller auf dem Rhein fahrenden Tankschiffe haben sich bereits für das elektronische Melden registriert.

Bisher haben laut Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) allerdings etwas weniger als 25 % der Tankschiffe immer noch kein EDI-Konto bei der niederländischen Behörde Rijkswaterstaat (RWS) eingerichtet, das jedoch benötigt wird, um über eine Anwendung (z.B.: BICS, www.bics.nl) elektronische Berichte zu übermitteln.

Angesichts der technischen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Ausweitung der elektronischen Meldepflicht beschloss der Polizeiausschuss bei seiner Sitzung am 11. Oktober 2018 eine einmalige Übergangsfrist von drei Monaten ab dem 1. Dezember 2018 für die Tankschiffe einzuführen.

Während dieses Zeitraums werden Tankschiffe, welche noch nicht elektronisch melden, von den Aufsichtsbehörden benachrichtigt. Nach Ablauf dieser Übergangsfrist werden ab dem 1. März 2019 Tankschiffe auf dem Rhein, die dann immer noch keine elektronische Meldung abgeben, mit einer Geldbuße belegt.

Die ZKR appelliert an die Tankschifffahrt, alle erforderlichen Maßnahmen bis zum 30. November 2018 zu ergreifen, um das Versenden elektronischer Meldungen zu gewährleisten. Ein Antrag auf Kontoeröffnung sollte daher umgehend gestellt werden.
Die ZKR empfiehlt, bei Fragen im Zusammenhang mit der Ausweitung der Meldepflicht auf Tankschiffe ab dem 1. Dezember 2018 die ZKR-Website mit dem Titel »Elektronisches Melden (ERI) für Tankschiffe« zu konsultieren. Diese Website wurde aktualisiert und enthält alle Referenzdokumente, einschließlich der häufig gestellten Fragen (FAQs) in den drei Amtssprachen der ZKR.