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Der Verein für europäische Binnenschifffahrt und Wasserstraßen (VBW) und der Verband für Schiffbau und Meerestechnik (VSM) befürworten die Übergangslösung des Bundesverkehrsministeriums, Euro-VI-Lkw-Motoren und NRE-Industriemotoren für Binnenschiffe zuzulassen.

Damit werde zumindest teilweise das durch die NRMM-Verordnung der EU verursachte Problem gelöst, dass es aktuell keine zugelassenen reinen Binnenschiffsmotoren auf dem Markt gebe. Inzwischen hätten Werften kaum noch Neubauaufträge annehmen können, weil sie keinen Motorenhersteller fänden, der ihnen NRMM-Dieselmotoren anböte.

Auch in der Binnenschifffahrtsbranche herrscht deswegen große Verunsicherung, da die NRMM-Regeln bereits ab 2019 für Motoren mit einer Leistung von unter 300 kW und ab 2020 für Motoren über 300 kW gelten.

Notwendig geworden sei diese nationale Übergangslösung, da noch nicht absehbar sei, wann die europäischen Standardisierungsprozesse im Rahmen von CESNI zur Entwicklung entsprechende technischer Regelungen für die Nutzung von Euro-VI- und NRE-Motoren in der Binnenschifffahrt abgeschlossen sein würden, so der VSM. Da es auch in den Niederlanden Anstrengungen zur Einführung einer nationalen Übergangslösung gibt, plädieren VBM und VSM seit Monaten dafür, dass das Bundesverkehrsministerium (BMVI) gemeinsam mit den Niederlanden zu einer abgestimmten zwischenstaatlichen Regelung kommt.

Hohe Kosten für Motorenzulassungsverfahren

Da sich die Europäische Kommission entschieden habe, international einzigartige Grenzwerte für den kleinen Markt der Binnenschiffsmotoren einzuführen, sei zu erwarten, dass die Kosten für reine Binnenschiffsmotoren stark anstiegen, so die Verbände. Ursächlich hierfür seien vor allem, die Kosten der aufwändigen Zulassungsverfahren, die auf jeden einzelnen verkauften Motor umgelegt werden müssten.

»Erwartungsgemäß haben sich viele Motorenhersteller dagegen entschieden, keine Motoren <800 kW Leistung nach NRMM zuzulassen und anzubieten«, so der VSM. Auf dieses Dilemma hätten die nationalen und europäischen Verbände der Hersteller und der Binnenschifffahrt bereits im Gesetzgebungsverfahren hingewiesen.

»Wir freuen uns, dass das BMVI die Impulse von VBW und VSM mit der nun vorliegenden Regelung aufgegriffen hat. Die Zulassung von Lkw- und Industriemotoren wird nicht das gesamte NRMM-Problem lösen, doch der vom BMVI zur Verbändeanhörung verschickte Entwurf einer Verordnung ist ein wichtiger Baustein, einen Teil der Binnenschiffe mit neuen umweltfreundlichen Dieselmotoren versorgen zu können«, sagt Ragnar Schwefel, Leiter des Berliner Büros des VSM.

»Laut unseren Informationen gibt es das Interesse weiterer europäischer Staaten, die Übergangsregelung ebenfalls zu übernehmen. Das wäre ein starkes Signal Richtung CESNI. Wir unterstützen ein solches Vorgehen ausdrücklich«, ergänzt Marcel Lohbeck, Geschäftsführer des VBW erklärt.