Print Friendly, PDF & Email

Seit gestern können fünf moderne Schiffsliegestellen in Bingen von der Berufsschifffahrt genutzt werden.

Vorausgegangen waren umfangreiche Arbeiten an der Außenmole des Schutzhafens Bingen und an der Uferpromenade im Hafenpark auf Höhe des früheren »Industriekrans«. »Jetzt stehen für die Binnenschiffe in Bingen wieder sichere und moderne Liegestellen zur Verfügung, die den heutigen Anforderungen der modernen Schifffahrt und deren Besatzungen entsprechen«, sagt Bernhard Meßmer, Leiter des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamts (WSA) Bingen.

Die geschaffene Landverbindung ist wichtig, um zum Beispiel vorgeschriebene Ruhezeiten einzuhalten, erforderliche Landgänge wie Arztbesuche und Reparaturen zu erledigen oder auch einen Personalwechsel vorzunehmen.

Durch die Umwandlung des früheren Hafengeländes im Zuge der Landesgartenschau 2008 zum Hafenpark war die sehr wichtige Liegestelle in Bingen weggefallen, für die mit der jetzt abgeschlossenen Maßnahme Ersatz geschaffen wurde.

Entlang der Außenmole des Schutzhafens wurden, im Abstand von jeweils 35 m, 16 Dalben in die Rheinsohle eingebracht. Diese sind mit Pollern ausgestattet, so dass die Schifffahrt jederzeit sicher anlegen und festmachen kann. Zudem wurde ein neuer Autoabsetzplatz auf Höhe des Hafenkopfes geschaffen, so das WSA.

Der als Reede ausgewiesene Bereich entlang der Außenmole des Schutzhafens, in dem bisher nur ohne feste Landverbindung geankert werden konnte, wurde damit deutlich aufgewertet. In Kürze werde an den Liegestellen noch eine sensorgesteuerte Beleuchtung installiert.

Am früheren »Industriekran« wurden fünf Dalben unmittelbar vor der bestehenden Uferwand eingebracht. Ein neu geschaffener Treppenabgang ermöglicht das sichere Übersteigen bei unterschiedlichen Wasserständen. An dieser Havarie-Liegestelle dürfen zukünftig Schiffe nur noch mit behördlicher Anordnung festmachen, etwa bei technischen Probleme, Reparaturbedarf oder bei behördlich angeordneten Fahrtunterbrechungen. Das Absetzen von Fahrzeugen an dieser Stelle und deren An- oder Abfahrt durch das Hafenparkgelände, das bislang von der Stadt Bingen noch geduldet wurde, sei ab sofort nicht mehr erlaubt.