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Seit Beginn des Monats entfällt die Erhebung der Schifffahrtsabgaben sowie Hafen- und Ufergelder auf den Bundeswasserstraßen, nur zwei Ausnahmen gibt es.

Die Generaldirektion Wassertraßen und Schifffahrt (GDWS) weist ein paar Tage nach dem Jahreswechsel noch einmal darauf hin, dass die Erhebung von Abgaben für die Befahrung der Flüsse und Kanäle in Deutschland Geschichte ist.

Die Gebühren für die abgabepflichtigen Bundeswasserstraßen des Tarifes für die Schifffahrtsabgaben auf den norddeutschen Bundeswasserstraßen im Binnenbereich und des Tarifes für die Schifffahrtsabgaben auf den süddeutschen Bundeswasserstraßen im Binnenbereich entfallen seit dem 1. Januar. Das betrifft sämtliche Flüsse und Kanäle im Bundesgebiet mit Ausnahme des Nord-Ostsee-Kanals und der Mosel.

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hatte im Herbst letzten Jahres beschlossen, die Abgaben vollständig und ersatzlos aufzuheben. Die Binnenschifffahrt und deren Kunden erzielen hierdurch Einsparungen von in Summe rund 45 Mio. € pro Jahr, teilte der BDB jetzt mit.

Auf Mosel und NOK bleibt es bei den bestehenden Verfahren. »Es sind weiterhin Abgabenerklärungen an den Annahmestellen (unbar) oder Hebestellen (bar und unbar) an der Mosel abzugeben. Das bestehende Verfahren auf dem Nord-Ostsee-Kanal ist beizubehalten«, so die GDWS.