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Der Zentralverband Deutscher Schiffsmakler (ZVDS), der Verband für Schiffbau und Meerestechnik (VSM) und der Verband Deutscher Reeder (VDR) haben in einem gemeinsamen Brief an Bundesverkehrsminister Scheuer die Förderung von umweltschonenden Küstenmotorschiffen angeregt.

Zwei Jahre hat die Arbeitsgruppe »Green Shipping« nach Angaben der Verbände konkrete Vorschläge erarbeitet, über 40 Firmen haben sich zudem in die Beratungen eingebracht. Entstanden ist ein 18-seitiges Positionspapier, das der »Binnenschifffahrt« vorliegt, mit Vorschlägen für eine Förderung besonders emissionsarmer Dieselmotoren, alternativer Antriebe wie solcher mit elektrischer Energienutzung oder die Nachrüstung bestehender Antriebsanlagen mit Umwelttechnologien in der Küstenschifffahrt, um Verbrauch und Emissionen zu senken. Jüngst haben die Verbände ihre Vorschläge an Verkehrsminister Scheuer gesendet.

Neben einer Investitionsförderung nach dem Vorbild des Förderprogramms »Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen« wird auch eine Einführung eines ökologischen Faktors bei den Gebühren für die Nutzung des Nord-Ostsee-Kanals (NOK) angeregt, mit einem »signifikanten Gebührenrabatt auf die NOK-Passage für die Schiffe, die entsprechend des Förderprogramms mit umweltfreundlicher Technologie ausgestattet sind.«

Die »Adelina D« im Nord-Ostsee-Kanal (NOK) bei Rendsburg
Die »Adelina D« im Nord-Ostsee-Kanal (NOK) bei Rendsburg. © Wägener

Da es keine Legaldefinition der Küstenschifffahrt gibt, schlagen die Verbände vor, dass die Betreiber der Schiffe antragsberechtigt sind, die den Größenbeschränkungen des NOK entsprechen. Darüber hinaus sollte jedes Unternehmen einen Förderantrag stellen dürfen, mit einer Niederlassung oder einem Sitz in Deutschland, das ein gewerblich genutztes Seeschiff im Deutschen Schiffsregister eingetragen habe, oder eine Gemeinschaftsflagge führe. Zuwendungsberechtigt sollten auch Körperschaften des öffentlichen Rechts sein.

Ferner schlagen die Verbände vor, die LNG-Förderrichtlinie des Verkehrsministeriums noch einmal zu prüfen. Nach den Erfahrungen der ersten Förderperiode empfehlen sie eine »grundlegende Reform dieser Förderrichtlinie.« Da die Rechtsgrundlage der LNG-Förderung ebenfalls die AGVO (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) der EU sei, sollte die LNG-Förderung in die allgemeine Förderrichtlinie zur nachhaltigen Modernisierung von Küstenschiffen integriert werden.