Besatzungsvorschriften und Kontrollinstrumente

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Zwei Themen stehen auf der europäischen Agenda im Bereich Personal zur Zeit ganz oben. Zum einen die Erarbeitung neuer Besatzungsvorschriften und zum anderen die Schaffung von digitalen Dokumenten bzw. Kontrollinstrumenten.

Nachdem der TASCS-Bericht als Basis für die weiteren Arbeiten an einer europäischen Besatzungsordnung fertiggestellt und in den zuständigen Gremien diskutiert worden ist, wird es nun daran gehen, den grundlegenden Rahmen für eine europäische Besatzungsordnung zu erarbeiten. Dies geschieht in der Gruppe CESNI/QP/Crew und einer dazu gehörigen Unterarbeitsgruppe sowie der Commission Expert Group und begleitend zwischen den Sozialpartnern im sozialen Dialog auf EU-Ebene.

Die IWT-Platform, in der die beiden europäischen Verbände ESO und EBU kooperieren, ist in allen diesen Gremien mit den beiden Sekretären ihres Komitees Soziales und Ausbildung vertreten, die von BDS und BDB gestellt werden. Die erste Sitzung zum Thema Besatzungsordnung wird im September stattfinden.

Die einzige internationale Regelung, die es derzeit zu Besatzungsvorschriften gibt, ist die Rheinschifffahrtspersonalverordnung der ZKR. Eine EU-Regelung gibt es bis heute nicht, was sich dann künftig ändern soll. Mehr Flexibilität ist der Wunsch, den man überall hört.

Bessere Kontrolle

Fest steht, dass mit mehr Flexibilität auch bessere Kontrolle einhergehen wird. Zudem ist in der Richtlinie Berufsqualifikationen (2017/2397)festgelegt, dass die Daten der Befähigungszeugnisse, Schifferdienstbücher und Bordbücher in einer europäischen Datenbank gesammelt werden sollen. Darüber hinaus hat die Kommission den Auftrag zu prüfen, inwieweit zur Modernisierung, zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes sowie zur Verhinderung von Manipulationen diese Papierdokumente durch elektronische Lösungen ersetzt werden können.

Allerdings hat das Thema Kontrolle im Zusammenhang mit der TASCS-Studie und der Diskussion um die Erarbeitung neuer Besatzungsvorschriften eine Eigendynamik entwickelt, die der Sache nicht gut tut. Zwischen den Sozialpartnern war ursprünglich vereinbart, dass die Erarbeitung neuer Besatzungsvorschriften Hand in Hand gehen soll mit der Schaffung besserer Kontrollmöglichkeiten. Nicht aber, dass als erstes Kontrollinstrumente festgelegt werden, bevor mit einer Diskussion über Besatzungsvorschriften überhaupt begonnen wurde. Hinzu kommt, dass nun geplant ist, nicht nur Befähigungszeugnisse, Schifferdienstbücher und Bordbücher elektronisch zu erfassen, sondern auch Aufzeichnungen über die Arbeitszeit der Besatzungsmitglieder.

Studie zu digitalen Tools

Wie in der Mai-Ausgabe berichtet, plant die Kommission eine Richtlinie zu den digitalen Tools, und hatte im Rahmen des Konsultationsverfahrens hierzu einen Fragebogen online gestellt. Die in Auftrag gegebene Studie zu digitalen Tools hat mögliche politische Maßnahmen und Optionen aufgezeigt, die anlässlich der Sitzung der Commission Expert Group und zum Teil auch der von CESNI/QP/Crew im Mai in Bukarest diskutiert wurden. Es ging um die Frage, welche Optionen für den Einsatz digitaler Instrumente (als Kontrollinstrumente) weiter verfolgt werden sollen und in diesem Zusammenhang auch darum, ob eine automatisierte elektronische Kontrolle der Arbeitszeit geregelt werden soll. In beiden Treffen haben wir als Vertreter von ESO und EBU Vorbehalte gegenüber den digitalen Instrumenten geltend gemacht, soweit die Erfassung von Arbeitszeit betroffen ist. Eine Vermischung von Arbeitszeit und Besatzungsregelungen darf es nicht geben, schon gar keine Gleichsetzung von Fahrzeit des Schiffes und Arbeitszeit.

Die Besatzungsregelungen und die Arbeitszeitrichtlinie bzw. die entsprechenden nationalen Regelungen sind unterschiedliche Rechtsmaterien, die jeweils ihren eigenen Zweck haben.

Besatzungsvorschriften gelten für alle Besatzungsmitglieder, egal ob es sich um angestellte Besatzungsmitglieder handelt, oder um den Unternehmer, der auf seinem eigenen Schiff als Schiffsführer tätig ist. Dagegen gelten die Arbeitszeitregelungen ausschließlich für Arbeitnehmer.

Das Hotel- / Cateringpersonal auf Flusskreuzfahrtschiffen, fällt nicht unter die Besatzungsregelungen, aber unter die Arbeitszeitregelungen. Die einzigen Schnittstelle zwischen den Besatzungsregelungen und Arbeitszeitregelungen sind die Ruhezeiten.

Die Optionen dieser Studie sehen vor, die Anwesenheit, Arbeitszeit und Ruhezeiten der Besatzungsmitglieder automatisiert elektronisch aufzuzeichnen. Nach unserer Auffassung ist dies weder sachgerecht, noch darstellbar.

Zum einen dürfte es kompliziert sein, ein digitales Tool zu entwickeln, das alle Unterschiede berücksichtigt und z.B. die Methode zur Berechnung der durchschnittlichen Arbeitszeit innerhalb der verschiedenen Bezugszeiträume berücksichtigt. Zum anderen würde nach unserer Auffassung die Einführung eines digitalen Instruments als Kontroll- und Durchsetzungsinstrument für die Arbeitszeit die Anpassung unserer Sozialpartnervereinbarung erfordern, die der Arbeitszeitrichtlinie für die Binnenschifffahrt zugrunde liegt. Dies wäre nur durch die Sozialpartner ETF, ESO und EBU möglich. Schließlich ist es nicht vorstellbar, wie eine automatische Aufzeichnung von Arbeitszeit erfolgen soll, da z.B. eine Aufzeichnung der Fahrzeit des Schiffes überhaupt nichts über die Arbeitszeit der Besatzungsmitglieder (außer Schiffsführer) aussagt und daher auf jeden Fall jeweils eine individuelle Registrierung erfolgen muss, was hohen Aufwand bedeuten kann, auch bei elektronischen Lösungen.

Zu den verschiedenen Optionen wird es demnächst erneut einen Fragebogen geben. Wir werden rechtzeitig darauf hinweisen.