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Die Wasserschutzpolizei in Wolgast hat zwei Schiffsführer ohne gültiges Patent gestoppt. Das Passagierschiff hätte die Seeschifffahrtsstraße so nicht befahren dürfen.

Gestern Mittag um 13:00 Uhr wurde nach Angaben des Landeswasserschutzpolizeiamts Mecklenburg-Vorpommern das schweizerische Fahrgastschiff »Katharina von Bora« im Hafen von Wolgast durch Beamte der dortigen Wasserschutzpolizeiinspektion kontrolliert.

Während der Kontrolle der beiden tschechischen Kapitäne sei den Beamten aufgefallen, dass diese zwar im Besitz des Patentes für Binnenschifffahrtsstraßen, nicht aber für in diesem Bereich erforderliche Patente für Seeschifffahrtstraßen verfügten.

Von den Schiffsführern wurde jeweils eine Sicherheitsleistung von 278 € eingenommen. Die Weiterfahrt wurde anschließend durch zwei neue Kapitäne mit den erforderlichen Patenten fortgesetzt.

Die »Katharina von Bora« wird von der Reederei Nicko Cruises betrieben. Das Schiff vom Typ »nicko boutique« bietet bei einer Länge von 83 m, einer Breite und 9,5 m und 1,1 m Tiefgang Platz für 80 Passagiere und 23 Besatzungsmitglieder.