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Eine Novellierung des deutschen Wasserrechts könnte Planung und Bau von Hafen- und Wasserstraßen-Projekten deutlich beschleunigen. Zu diesem Schluss kommt ein Rechtsgutachten.

Die eingehende Prüfung war im Auftrag des Deutschen Maritimen Zentrums (DMZ) erfolgt. Die Empfehlungen der Gutachter sehen Maßnahmen vor, die Verfahrensverzögerungen vermeiden und Rechtsunsicherheiten mindern sollen, ohne dabei ökologische Interessen zu gefährden.

Wasserrechtliche Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Satzungen haben großen Einfluss auf die Arbeit der maritimen Wirtschaft. Aus der Hafenwirtschaft wurde entsprechend darauf hingewiesen, dass beispielsweise Hafenprojekte und Wasserstraßen oft nach Wasserrecht planfestgestellt werden, welches häufig langwierige gerichtliche Überprüfungen nach sich zieht.

Neben weiteren Maßnahmen beinhaltet das Gutachten folgende zentrale Vorschläge:

  • Konkretisierungen zum Verschlechterungsverbot gesetzlich festlegen und weiterentwickeln
  • wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren optimieren, beispielsweise durch Öffentlichkeitsbeteiligung in rein elektronischer Form
  • Vorgaben für wasserrechtliche Genehmigungen konkretisieren und vereinfachen
  • anlagebezogene Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, insbesondere bei Umschlaganlagen, präzisieren
  • planungsrechtliche Anforderungen für Hafenanlagen in Überschwemmungsgebieten anpassen.

Das vollständige Gutachten zum deutschen Wasserrecht kann hier abgerufen werden.

Aus der Hafenwirtschaft kam nach der Veröffentlichung der Studienergebnisse Unterstützung. Der Zentralverband der deutschen Seehafenwirtschaft (ZDS) teilte mit, er unterstütze das Ziel der gutachterlichen Empfehlungen, die Umsetzung von infrastrukturellen Hafenprojekten durch Anpassungen des nationalen Wasserrechts im Sinne einer Planungs- und Baubeschleunigung zügig, planbar und rechtssicher zu gestalten. »Für die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Seehäfen, die eine hohe wirtschaftliche Bedeutung für den Logistikstandort Deutschland haben, ist eine Novellierung des Wasserrechts dringend erforderlich«, so der ZDS.