Print Friendly, PDF & Email

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) fördert zum wiederholten Male Projekte von nicht bundeseigenen Eisenbahnen (NE-Bahnen). Verkehrsminister Hendrik Wüst hat zwölf Zuwendungsbescheide in Höhe von insgesamt 2,4 Mio. € übergeben.

Zu den Empfängern gehören Vorhaben der
• Rhein-Sieg Verkehrsgesellschaft (RSVG) mit Sitz in Troisdorf,
• Duisburger Hafen AG (duisport),
• Häfen- und Güterverkehr Köln AG (HGK),
• Kreisbahn Siegen-Wittgenstein mit Sitz in Siegen,
• LWS Lappwaldbahn Service im Hafen Saerbeck,
• Mindener Kreisbahnen (MKB),
• Dortmunder Eisenbahn der Captrain Deutschland.

»Die Schienen der NE-Bahnen schließen die Industrie- und Gewerbegebiete sowie Logistikstandorte an die Hauptstrecke der Bahn an und helfen, tausende von Lkw-Fahrten zu vermeiden. So holen wir langfristig Güter von der Straße auf die Schiene«, sagte Verkehrsminister Wüst bei der Übergabe der Förderbescheide.

Hintergrund

Während die Deutsche Bahn und ihr Streckennetz dem Bund gehören, verfügen rund 70 kommunale und private Eisenbahnunternehmen allein in NRW über ein öffentlich zugängliches Schienennetz von etwa 1.500 Gleiskilometern.

Um den Investitionsstau auf den Strecken dieser öffentlichen, nicht bundeseigenen Eisenbahnen (NE-Bahnen) aufzulösen, hatte die Landesregierung die Infrastrukturförderung aus Landesmitteln im Jahr 2018 wiedereingeführt. Für die Jahre 2018 und 2019 stehen insgesamt 16 Mio. € zur Verfügung, davon sind jetzt bereits 11 Mio. € vergeben.

Gefördert werden vorrangig Investitionen in den Erhalt und die Erneuerung von überwiegend für den Güterverkehr genutzten Schienenstrecken sowie Abfertigungs- und Verladeeinrichtungen der NE-Bahnen. Voraussetzung ist, dass die Infrastrukturen für alle Eisenbahnen zugänglich – also öffentliche Infrastrukturen – sind.

Die Bundesförderung für NE-Bahnen ist im Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG) geregelt. Die Bundesförderung für die NE-Bahnen sieht nur die Förderung von Ersatzinvestitionen für NE-Bahnen im Fernverkehr vor. Das Land ergänzt die 50 %ige Bundesförderung um weitere 40 % und kann zudem auch den Erhalt und die Erneuerung auf Nahbereichsstrecken mit einem Fördersatz von bis zu 75 % bezuschussen.