Anpassung an gestiegene Ausbildungskosten

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Mit der neuen Richtlinie, die zum 01. Januar 2020 in Kraft treten wird, wird die Höhe der möglichen Ausbildungszuwendung auf insgesamt 65.000 Euro, statt wie bisher 30.000 Euro für die Dauer der 36-monatigen Ausbildungszeit festgelegt und der Höchstbetrag für Weiterbildungsmaßnahmen auf 8000 Euro je Weiterbildungsteilnehmer in 24 Monaten statt wie bisher 2000 Euro in 12 Monaten.

Der Gegenstand der Förderung wurde in Bezug auf die Weiterbildung offener formuliert. Gefördert wird nch der neuen Richtlinie die berufliche Weiterbildung zur Erlangung von freiwilligen Qualifikationen im ausgeübten Beruf.

Der BDS hatte sich im Rahmen der Erarbeitung des Masterplans sehr intensiv für eine Anpassung der Richtlinie an die gestiegenen Ausbildungskosten stark gemacht. Im Zusammenhang der im Masterplan aufgeführten Maßnahmen zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in der Binnenschifffahrt hatte das BMVI als kurzfristige Maßnahme zugesagt, die Richtlinie zur Aus- und Weiterbildung in der Binnenschifffahrt weiterzuentwickeln und sich für eine bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung und Ausgestaltung der Förderung einzusetzen. Dies ist mit der neuen Richtlinie so wie zugesagt geschehen wofür wir uns herzlich bedanken!