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Um gegen den Frachkräftemangel in der Binnenschifffahrt anzukämpfen, setzt der Bund seine Maßnahmen zur Förderung der Aus- und Weiterbildung in der Binnenschifffahrt auch 2020 fort und erhöht die Investitionen.

Die Evaluierung der bisherigen Förderrichtlinie konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Die Förderkulisse wird dabei sowohl hinsichtlich der förderfähigen Maßnahmen als auch hinsichtlich der Förderhöhe deutlich verbessert und den Notwendigkeiten und Gegebenheiten im Schifffahrtsgewerbe angepasst. Am 7. November 2019 wurde das neue Förderprogramm im Bundesanzeiger veröffentlicht.

»Wir sind sehr zufrieden mit dem Ergebnis der Beratungen der vergangenen Monate«, erklärt Jens Schwanen, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschifffahrt (BDB).

Der BDB hat dem Bundesverkehrsministerium gemeinsam mit dem Binnenschifffahrtsgewerbe Vorschläge unterbreitet, wie das bestehende Förderprogramm für die Ausbildung zum Binnenschiffer und der Weiterbildungsbereich an die heutige Kostensituation und die Anforderungen im Gewerbe angepasst werden kann.

»Unsere Anregungen werden nun zum 1. Januar 2020 aufgegriffen. Wir freuen uns, dass Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer dem klein- und mittelständisch geprägten Gewerbe die notwendige Unterstützung gewährt. Er setzt damit übrigens eine weitere Maßnahme aus dem Masterplan Binnenschifffahrt um«, so Schwanen.

Ausbildungsbeihilfe bis zu 65.000 €

Zuwendungen für die Ausbildung von Binnenschiffern/-schifferinnen werden deutlich angehoben und der heutigen Kostensituation im Gewerbe angepasst. Die Ausbildungsbeihilfe beträgt 50 % der gesamten Ausbildungsausgaben für die Dauer der 36-monatigen Ausbildungszeit, maximal jedoch 65.000 €.

Komplett überarbeitet wurde der Bereich der Weiterbildungen: Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit in der Binnenschifffahrt und dem Schutz menschlichen Lebens, der Erhöhung des Umweltschutzes und der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit bzw. der Stärkung der Binnenschifffahrt sind ab 2020 förderfähig. Hierzu zählen auch ADN-Kurse und Simulatorschulungen. Solche Maßnahmen sind zukünftig mit 50 bis 70 % der in Rechnung gestellten Lehrgangsgebühren förderfähig, maximal jedoch 8.000 € innerhalb eines Zeitraumes von 24 Monaten.

»Die Binnenschifffahrt ist auf top-qualifiziertes Personal angewiesen, und lebenslanges Lernen, etwa im Bereich des Transports gefährlicher Güter, ist in dieser Branche eine Selbstverständlichkeit«, kommentiert Schwanen.

Training am Simulator fördert die Ausbildung

»Es freut uns, dass die Zuwendungen im Weiterbildungsbereich nun nicht nur entsprechend den Notwendigkeiten im Gewerbe angepasst werden, sondern außerdem Anreize für eine attraktivere Binnenschifffahrt gesetzt werden.« Schulungen am Simulator seien zum Beispiel hervorragend geeignet, kraftstoffsparendes Fahren zu üben oder kritische Verkehrssituationen zu trainieren. Es sei richtig und sinnvoll, dass das Verkehrsministerium die Richtlinie hier entsprechend anpasse.