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Die Beamten der Wasserschutzpolizeistation Brake haben bei einer Untersuchung eines deutschen Binnenschiffes festgestellt, dass der Schiffsführer nicht im Besitz eines gültigen Befähigungszeugnisses war. Es wurde ein Auslaufverbot verhängt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Der Hinweis, das Schiff einmal genauer zu untersuchen, kam von der Verkehrszentrale »Bremen-Hunte-Traffic«. Der Frachter, der auf Hunte und Weser mit dem Ziel Brake unterwegs war, zog die Aufmerksamkeit auf sich, weil er der Meldepflicht seiner jeweiligen Positionen an die zuständigen Verkehrszentralen nicht nachgekommen war.

Erschwerend sei hinzugekommen, dass die Besatzung bei der Kommunikation mit den nautischen Behörden erhebliche Defizite in der deutschen bzw. englischen Sprache gehabt habe.

Aufgrund dieser Hinweise suchten die Beamten das betreffende Binnenschiff auf, welches bereits im Braker Hafen festgemacht hatte. Die rumänische Besatzung bestand aus einem Schiffsführer und einem Steuermann. Die Anzahl an Besatzungsmitgliedern entspricht bei einem Schiff dieser Größe den Bestimmungen.

Als die Beamten allerdings das Befähigungszeugnis des Schiffsführers überprüften, fiel ihnen auf, dass dieses Patent für eine Seeschifffahrtsstraße nicht ausreichend war.

Gegen den Schiffsführer wird nun ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Da dem Eigner bekannt gewesen sei, dass sein Schiffsführer nicht im Besitz eines gültigen Befähigungszeugnisses war und ihn dennoch mit der Fahrt nach Brake beauftragte, sei auch gegen ihn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, so die Wasserschutzpolizeistation Brake.

Solange kein befähigtes Besatzungsmitglied an Bord ist, darf das Binnenschiff den Braker Hafen nicht verlassen.