Hamburg schützt Ökosystem im Hafen

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Gefördert vom Senat hat der Abfallspezialist Jongen, Tochter der Dettmer Group, eine mobile Anlage zur Ballastwasserbehandlung von Damen in Betrieb genommen. Für das Pilotprojekt gibt es einen Zuschuss von 300.000 €

Cholera-Bakterien aus Singapur, Algen aus Shenzhen oder Krebse vom Golf von Mexiko: An Bord von Seeschiffen geladenes Ballastwasser ist häufig mit Organismen belastet. Gelangen sie ungefiltert ins Hafenwasser, kann schnell das empfindliche ökologische Gleichgewicht gestört werden.

In Hamburg ist daher erstmals eine mobile Anlage im Einsatz. Betrieben wird sie vom Hamburger Entsorgungsspezialisten Jongen, der zur Dettmer Group gehört. Das Projekt findet in Kooperation mit der holländischen Firma Damen Green Solutions statt.

Die Anlage mit Namen »Invasave« ist auf einem Container auf einem Schwimmponton untergebracht. Das belastete Ballastwasser wird dort mit UV-Licht behandelt, giftige Chemikalien zum Abtöten von Mikroorganismen sind somit nicht nötig. 300 m³ Wasser können pro Stunde von Keimen und Kleinstmeerestieren befreit werden.

Nach erfolgreicher Behandlung des Ballastwassers erhält das Schiff das vorgeschriebene Zertifikat. Ebenso kann die Anlage aufbereitetes Wasser dem Schiff übergeben. Nach Angaben des Herstellers sei die Anlage beliebig skalierbar, könne an Land ebenso wie auf einem Ponton eingesetzt werden und sei für alle Wasserarten und -temperaturen geeignet.

»Als erster europäischer Hafen fördert Hamburg eine solche Anlage, und zwar mit gut 300.000 €. Dieses Pilotprojekt ist es wert«, sagte Umweltsenator Jens Kerstan. Der Testzeitraum ist zunächst auf drei Monate angelegt. Seine Behörde habe bei der Auswahl der Anlage besonderen Wert auf eine schonende Behandlung mittels UV-Licht gelegt, um die Gewässer keiner zusätzlichen Belastung auszusetzen.

Seit 2004 gilt für die internationale Seeschifffahrt das Ballastwasser-Übereinkommen, seit dem 8. September 2017 ist es global in Kraft. Seither müssen Schiffe den sogenannten D2-Standard einhalten. Das bedeutet, dass Schiffe in Küstennähe nur behandeltes Ballastwasser ins Meer einleiten dürfen, in welchem sich weniger als zehn lebensfähige Organismen pro Kubikmeter befinden. Schiffe, die keine eigene Aufbereitungsanlage an Bord haben, und nicht 200 Seemeilen vor der Küste ihr Ballastwasser gewechselt haben, sind verpflichtet, einen Nachweis über den fachgerechten Tausch vorzuweisen.