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Der Verkehrsausschuss des Bundestages macht den Weg frei für eine beschleunigte Planung bei wichtigen Verkehrsvorhaben.

Das »Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz« zielt darauf ab, für insgesamt 14 Infrastrukturprojekte im Bereich Bahn und Wasserstraßen künftig per Gesetz und nicht mehr per Verwaltungsakt Baurecht zu erlangen. Es entscheidet also der Bundestag und nicht eine Behörde. Damit einher geht eine Einschränkung der Klagemöglichkeiten, dafür soll aber die Öffentlichkeit früher beteiligt werden.

Beim sogenannten Planungsbeschleunigungsgesetz geht es darum, Planung und Investitionen für Ersatzneubauten auf Straße und Schiene zu beschleunigen.

Das Bundesverkehrsministerium hatte in einem ersten Entwurf des Maßnahmengesetzes zunächst fünf Projekte aufgelistet, dann stieg ihre Zahl auf zwölf. Im Bundesrat hatten Länder zwei weitere Bauvorhaben angemeldet, so dass es jetzt um 14 Positionen geht, Darunter sind auch fünf Baumaßnahmen an den Wasserstraßen:

  • die Fahrrinnenanpassung der Außenweser,
  • die Abladeoptimierung der Fahrrinnen des Mittelrheins,
  • die Fahrrinnenvertiefung des Untermains bis Aschaffenburg,
  • die Vertiefung des Nord-Ostsee-Kanals sowie
  • den Ausbau des Wesel-Datteln-Kanals bis Marl einschließlich Ersatzneubauten der »Großen Schleusen« sowie der Bru?ckenhebung.