Motoren, Förderung, Motorenförderung
© Hermann Garrelmann
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Durch Verzögerungen auf den Werften könnten Schiffseigner Probleme bei der Anerkennung von Schiffsmotoren bekommen. 

Durch die Covid-19-Pandemie kann es zu Verzögerungen bei der Fertigstellung von Neubauten kommen. Dadurch könnte es auch zu Problemen bei der Anwendung der Übergangsbestimmungen der NRMM-Verordnung kommen.

Dies betrifft den Einbau von ZKR-II-Motoren in einer Übergangsphase. Das ist nur für einen begrenzten Zeitraum erlaubt. Bauverzögerungen könnten die Anerkennung gefährden bzw. verhindern, dass bereits beschaffte Motoren nicht mehr eingebaut werden dürfen.

Um im Rahmen der Arbeitsgruppe CESNI/PT die EU-Kommission über das Ausmaß informieren und Lösungen diskutieren zu können, bittet das Bundesverkehrsministerium (BMVI) um Angaben zu betroffenen Binnenschiffsneubauten in Deutschland. Betroffene Schiffseigner können sich noch bis Donnerstag unter der e-Mail-Adresse ref-WS25@bmvi.bund.de oder ruben.lindemann@bmvi.bund.de bei Ministerium melden.