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Die Zahlungsfrist für die Hafengebühren für See- und Binnenschiffe in Antwerpen wird verlängert. Damit entlastet der Hafenbetrieb die Unternehmen, die wegen der Corona-Pandemie um Unterstützungsmaßnahmen gebeten hatten.

Nach Beratung mit Alfaport-Voka hat die Hafenbehörde zugestimmt, die Zahlungsfrist für Hafengebühren auf 48 Tage anstelle von 18 Tagen für Binnenschiffe und auf 30 Tage für Seeschiffe zu verlängern. Dieser Zahlungsaufschub gilt für alle Schiffe, die den Hafen Antwerpen vom 1. Mai bis zum 30. Juni anlaufen, und kann erforderlichenfalls im Anschluss verlängert werden. Für die Seeschifffahrt gilt dieser Zahlungsaufschub für Tonnage- und Liegeplatzentgelte.

Eine ähnliche Stundung sei für Konzessionen in Vorbereitung und werde Ende Mai dem Verwaltungsrat der Port of Authority zur Prüfung vorgelegt, teilten die Belgier mit.

Diese Maßnahmen sollen den Antwerpener Hafen im Wettbewerb mit den Nachbarhäfen stärken. Der Hafenbetrieb Antwerpen und Alfaport-Voka wollen die Situation in gegenseitiger Absprache genau beobachten.

Bereits ein paar Wochen zuvor hatten die deutschen Seehäfen Hamburg und Bremen/Bremerhaven die Hafenentgelte und Mieten gestundet, um Reedereien und Schiffsführer in Zeiten der Corona-Pandemie zu unterstützen.