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Der Deutsche Fährverband (DFV) musste wegen der Corona-Pandemie bei der Jahresversammlung improvisieren. In Windeseile wurde eine internetgestützte Videokonferenz organisiert, die bei den Nutzern gut ankam

Als der DFV-Vorsitzende Michael Maul seine Mitstreiter am virtuellen Tagungstisch begrüßte, hatten sich 33 Teilnehmer eingeloggt. Mit Impressionen aus Wohnzimmern und Büros im Hintergrund, aber äußerst diszipliniert in der Teilnahme, wurde zwar nicht die ursprünglich geplante Tagesordnung abgearbeitet, wichtige Themen kamen dennoch ausreichend zur Sprache.

Der Jahresbericht des Vorstandes konnte auch in dieser digitalen Konferenz den Mitgliedern vorgelegt werden. Neben zwei neuen »fördernden« Mitgliedern, der PMP Antriebstechnik und GKS Marine, wurde die Schwesinger Fähre als neues Mitglied im DFV begrüßt. Die traditionelle Fährverbindung an der Weser wird von einem Verein betrieben, der über 17 aktive Fährleute verfügt.

Breiten Raum nahmen Information und Diskussion über die neue EU-Qualifikationsrichtlinie ein. Klaus Hammerl, Geschäftsführer der Fähre »Loreley«, erläuterte den Mitgliedern die wesentlichen Neuerungen zu den Personalvorgaben auf Fähren. Die bisherigen Qualifikationen als Fährführer, Fährgehilfe und Fährjunge sollen demnach entfallen. Die neuen Begriffe in dem einheitlichen Qualifikationssystem sind Decksmann, Matrose und Schiffsführer. Jedes Mitglied, so der Plan, braucht zukünftig ein Unionsbefähigungszeugnis (UBZ). Das allerdings kann nicht allein durch Fahrzeiten erworben werden, sondern bedarf einer zertifizierten Ausbildung. Zusätzlich muss danach jedes Besatzungsmitglied eine Sicherheitsausbildung durchlaufen. Hammerl legte seinen Berufskollegen dringend ans Herz, dass ab sofort jede auf der Fähre eingesetzte Kraft ein Schifferdienstbuch führen sollte.

Das Bundesverkehrsministerium hat im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie auch eine Änderung der Begrifflichkeiten vorgesehen. Demnach soll der Begriff »frei fahrende Fähre« geändert werden in »Fahrzeug im Übersetzverkehr«. Die dazu vorgesehene Qualifikation/Fahrerlaubnis gestattet demnach das »Führen von Fahrzeugen im Übersetzverkehr«, allerdings ohne die Berechtigung für grenzüberschreitenden Verkehr, der nicht nur am Rhein von Bedeutung wäre. Hammerl zeigte sich »mittelmäßig entsetzt« über diese neuen Begrifflichkeit. Auch der Vorsitzende Maul ist wenig begeistert. Die Fähren seien seit Hunderten von Jahren Fähren. »Warum das Ding nun anders heißen muss, weiß niemand.«

Fährbetrieb auch während Corona

Neben der neuen EU-Richtlinie und Informationen über zu erwartende Neuerungen im betriebswirtschaftlichen Bereich stand natürlich das Thema Corona-Pandemie zur Diskussion. Dabei wurde deutlich, dass in der Regel die Fähren eine Betriebspflicht zu erfüllen haben. Da diese auch unter der eingeschränkten Mobilität der Nutzer aufrecht erhalten werden muss, sei eine einseitige Anpassung der Fährbetriebszeiten keine gute Idee. Andererseits sei hier auch der Staat in der Pflicht, die nicht erzielbaren Erlöse zumindest zum Teil auszugleichen. Vom Vorstand wurde auf die unterschiedlichen Möglichkeiten hingewiesen, die die diversen Förderprogramme derzeit bieten. Die Umsetzung der coronabedingten Vorgaben zum Verhalten im Betriebsablauf würde, wie von einigen Teilnehmern berichtet wurde, grundlegend keine Schwierigkeiten bereiten.

Virtuelle Konferenzen künftig als Option

Weitere in der ursprünglichen Tagesordnung vorgesehene Themen konnten in der »virtuellen« Mitgliederversammlung satzungsbedingt nicht verhandelt werden. Die dafür nötige formelle Mitgliederversammlung wird zu einem geeigneten Zeitpunkt nachgeholt.

Insgesamt zeigten sich die Mitglieder des DFV aber angetan von dieser Möglichkeit, bestimmte Themen dank der einsetzbaren Technik in großer Runde besprechen zu können. Michael Maul stellte in Aussicht, diese Form der Kommunikation in Zukunft verstärkt einzusetzen. n

Hermann Garrelmann