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Die neue Motorenförderung des Bundes könnte tatsächlich der »große Wurf« werden, wie von Verkehrsminister Andreas Scheuer versprochen. Geplant ist eine erhebliche Aufstockung der Zuschüsse. Doch zwei Hürden stehen noch im Weg

Viele Monate lang wurde am Entwurf einer neuen Förderrichtlinie gearbeitet. Zwischenzeitlich wurde die alte Richtlinie fortgeschrieben, weil man nicht rechtzeitig fertig geworden ist. Doch nun liegt das Vorhaben bei der EU-Kommission zur Genehmigung auf dem Tisch.

Es ist mehr als nur eine Anpassung bestehender Fördersätze, es könnte ein »Quantensprung werden«, heißt es in der Branche. Als Scheuer bei der Vorstellung des Masterplans Binnenschifffahrt im Mai 2019 Investitionszuschüsse von bis zu 80% bei der Modernisierung von Binnenschiffsmotoren in Aussicht stellte, lächelten viele Zuhörer ungläubig. Doch nun kommt es genau so – sofern die EU zustimmt.

Bislang wurden die Mehrkosten beim Einbau umweltfreundlicher Antriebssysteme oder bei deren Nachrüstung mit 40% bis maximal 60% gefördert, wenn die geforderten Kriterien erreicht wurden. Die effektive Quote lag dadurch real bei höchstens 15% der Investitionskosten. Künftig steigt der Betrag auf 60% bis 80%. Heißt: Investiert ein Schiffseigner 350.000€ in einen neuen Motor, übernimmt der Bund davon 210.000€. Bei Klein- und mittleren Unternehmen sind es 80% beziehungsweise 70% der Kosten, bei diesem Beispiel also bis zu 280.000 €.

Umweltschonende Technologien

Förderfähig wären künftig alle Maßnahmen, die die Antriebseffizienz und die Umweltbilanz verbessern. So muss bei Motoren < 130 kW der Ausstoß von Stickoxiden (NOx) um mindestens 30% und der von Feinstaub (PE) um mindestens 40% gesenkt werden. Der volle Fördersatz von 80% gilt, unabhängig von der Unternehmensgröße, bei voll-elektrischen Antrieben, beim Einbau von Brennstoffzellen oder beim Umbau von Heck oder Vorschiff für eine bessere Einsatzfähigkeit bei Niedrigwasser.

Zusätzlich sind auch digitale Systeme förderfähig, die beispielsweise vor Kollisionen bei der Brückenanfahrt warnen aber auch Schleusen-Management-Systeme, wenn sie die Sicherheit verbessern und zu weniger Schadstoff- und Treib­hausgasemissionen beitragen, heißt es.

Einziger Wermutstropfen: Mit der Abkehr von der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und dem Überschreiten der geltenden Obergrenze von 100.000€ entfallen künftig die Förderpauschalen je kW bei Neumotorisierungen. Stattdessen schreibt das Vergaberecht vor, dass drei konkurrierende Angebote eingeholt und beim Antrag vorgelegt werden müssen. Das erhöht nach Einschätzung der beteiligten Verbände zwar den bürokratischen Aufwand, sei aber zu verschmerzen.

Zusätzlich hat das das ambitionierte Vorhaben noch zwei Hürden zu überwinden: Durch die Abkehr von der AGVO muss das neue Förderprogramm von der EU notifiziert, also genehmigt werden. Ein positives Votum der Wettbewerbshüter ist kein Selbstgänger, weil die europäischen Verkehrsminister zeitgleich die ZKR beauftragt haben, die Rahmen für eine europäische Lösung zu untersuchen. Ob daher ein »nationaler Alleingang« erlaubt wird, gilt als fraglich. Immerhin ist von den Nachbarn in den Niederlanden zu hören, dass sie wohl kein Veto einlegen wollen.

Zweites Problem: Sollte das neue Förderprogramm in Kraft treten, wird deutlich mehr Geld benötigt. Bislang stehen jährlich 6Mio. € zur Verfügung, dazu kommt 1Mio. € für die Küstenschifffahrt. Dieses Budget wäre mit einer Handvoll an Brennstoffzellen-Projekten oder Hinterschiff-Umbauten aber schnell erschöpft. Die vom zuständigen Verkehrsministerium für den Bundeshaushalt 2021 vorgeschlagene Etaterhöhung wurde jedoch vom Bundesfinanzministerium abgelehnt.

Jetzt hängt viel davon ab, wie und wann Brüssel entscheidet. Sechs Monate sind dafür vorgesehen, das würde reichen, um das neue Motorenförderprogramm pünktlich vor dem 1. Januar 2021 in Kraft zu setzen. Auch eine Verzögerung um weitere drei Monate wäre noch kein Beinbruch, ist aus dem Gewerbe zu hören. Kommt dagegen ein kategorisches Nein oder dauert die Genehmigung noch länger, bliebe vorerst alles beim Alten. Das würde weder dem Schiffbau noch der gewollten Modernisierung der Binnenschiffsflotte dienen.

Krischan Förster