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»Erforderliche infrastrukturelle Voraussetzungen für eine digitale Schifffahrt« an Seewasserstraßen«

Durch die fortschreitende technische Entwicklung im ­Bereich der digitalen Technik steigen die Bedarfe und die Erwartungshaltung, die Wirtschaftlichkeit, Flexibilität, ­Sicherheit und die Kommunikation im Schiffsverkehr zu ­optimieren. Dies mit dem Ziel,

• Daten und Informationen an jeder Stelle im System abrufen zu können,

• eine vorausschauende Gesamtübersicht über die Verkehrssituation zu erhalten,

• Nautische Assistenzsysteme und Globale Navigationssysteme zu nutzen, um die Schiffe sicher und pünktlich zu seinem Bestimmungshafen zu begleiten,

• Automatisierte Prozesse bis hin zur autonomen Schifffahrt zu ermöglichen.

Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, müssen die infra­strukturellen Voraussetzungen an Wasserstraßen und Häfen zur Nutzung der Digitalisierung frühzeitig und vorausschauend geplant und zur Verfügung gestellt werden. Hierzu werden im Folgenden die aus Sicht des Fachausschusses Seeschifffahrtsstraßen, Hafen und Schiff der HTG/STG fünf wichtigsten Elemente dargestellt:

1. Netzverfügbarkeit

Funkdienste des Systems Maritime Verkehrstechnik (SMV)

Der Fachausschuss begrüßt, dass in Bezug auf die Funkdienste des Systems Maritime Verkehrstechnik (SMV) alle infrastrukturellen und technischen Voraussetzungen gegeben sind. Zudem wird zur Kenntnis genommen, dass die IMO-Standards zu AIS inzwischen zahlreiche potentielle Anwendungen der Übertragungsinhalte beinhaltet, die auch im Kontext der Diskussion um die »Digitalisierung« immer wieder genannt werden.

Der Fachausschuss sieht weiteren Aufklärungs- und Abstimmungsbedarf hinsichtlich der Möglichkeiten, die AIS-ASM bietet. Entsprechende Potentiale werden zurzeit noch nicht ausgeschöpft.

Mobiles Netz

Der Fachausschuss stellt fest, dass die deutschen Seehafenzufahrten eine unzureichende Netzabdeckung für das Mobilnetz aufweisen. Da der UKW-Funkbereich keine vorausschauende Kommunikation, z.B. über die Verkehre südlich Helgoland bis nach Hamburg ermöglicht, wäre auch in Hinblick der zunehmenden Größe von Informationsdaten eine Abdeckung zu empfehlen.

Hierzu bedarf es infrastruktureller Maßnahmen. Im Bewusstsein, dass diese Maßnahmen nicht zur gesetzlichen Aufgabe der WSV gehören, wäre hier eine Grundsatzentscheidung durch den Bund zu treffen. Entsprechende Dialoge sollten initiiert werden (BMVI, Bundesnetzagentur, Netzbetreiber). Entsprechende Initiativen wurden im Binnenbereich bereits initiiert.

2. Verlässliche Datenquellen/Eingangsparameter

Ein sicherer Schiffsbetrieb unter digitalen Voraussetzungen bedarf in erster Linie eine verlässliche, sichere und redundante Datengrundlage. Daten werden zurzeit von verschiedensten Stellen, Institutionen, Interessenslagen und für unterschiedliche Zwecke erhoben. Eine Qualität der Daten ist nicht zwingend gegeben, da die Eingaben nicht zwingend qualitätsgesichert erfolgen.

Es bedarf einer einheitlichen Institution, in der alle Datengeber ihre Informationen für eine gebündelte Nutzung qualitätsgesichert zusammenführen sollten. Nur so kann eine optimierte Nutzung der Daten für alle Zwecke der Automatisierung der Schifffahrt gewährleistet werden.

Hierzu müssen Zuständigkeiten geklärt und entsprechende Voraussetzungen geschaffen werden.

Zudem ist eine ausreichende Schulung und Sensibilisierung der Schiffsbesatzung sicherzustellen und Verantwortungsbereiche zu klären.

3. Sichere und redundante Dateninformationen

Es sind bereits viele Cyberangriffe auf Schiffssysteme bekannt. Um diese zu verhindern, müssen mittels Referenz-/Parallelsysteme durch Vernetzung der Daten Fehlerquellen identifiziert und korrigiert werden sowie durch entsprechende Schutzmechanismen Angriffe vermieden werden.

Eine Fehlerrobustheit kann nur durch gute Referenz-/Redundanzdaten erreicht werden. Wesentlich vom Erfolg ist daher die Ausbildung der Beteiligten sowie eine sichere und redundante Datengrundlage.

4. Hafeninfrastruktur

Automatisierte bzw. autonome Schifffahrt könnte vor allem bei Fähren und Short-Sea Verbindungen (eher kleinere Einheiten) zur Unterstützung der Hafeninfrastruktur (Ziel: optimierte Verteilung, mehr Flexibilität) realistisch und wirtschaftlich eingesetzt werden.

Hierzu müssen in den Häfen entsprechende landbasierte Sensorik, ein 5-G Netz, MASS kompatible Schifffahrtszeichen, ECDIS, und entsprechende Sicherheitssysteme zur Verfügung stehen.

5. Know-how

In Deutschland müssen mehr Projekte im Bereich Automatisierung/Autonome Systeme initiiert werden, um entsprechendes Know-how aufzubauen. Ansonsten wird der Anschluss an die Zukunftstechnologie verpasst.