Konjunkturpaket stellt Mittel für Innovationsförderung zur Verfügung

Print Friendly, PDF & Email

Gemeinsam mit den Verbänden hatte das BMVI den Entwurf einer »Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen« erarbeitet und diesen bis April 2020 Ressort abgestimmt. Anschließend wurde der Richtlinienentwurf der EU-Kommission zur Notifizierung zugeleitet, weil die Richtlinie eine beihilferelevante Maßnahme darstellt, die bei der EU-Kommission förmlich angemeldet und von dieser genehmigt werden muss. Sollte keine Genehmigung erfolgen, wird das aktuelle Förderprogramm zur nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen weiter gelten. Sofern eine Genehmigung erteilt wird, wird nicht nur der Katalog der förderfähigen Maßnahmen erweitert, sondern auch die Fördersätze deutlich erhöht.

Neu wären zum Beispiel Maßnahmen zur Optimierung von im Einsatz befindlichen Binnenschiffen für eine größere Einsatzfähigkeit bei Niedrigwasser. Hierzu können Maßnahmen am Hinterschiff und am Vorderschiff zählen wie Ersatz oder Optimierung, bei denen die Zuwendung bis zu 80% der förderfähigen Investitionsausgaben betragen könnte.

Der gleiche Fördersatz würde gelten für die Ausrüstung mit Brennstoffzellenanlagen zur Versorgung des elektrischen Schiffantriebs und die Ausrüstung von Binnenschiffen mit einem rein elektrischen Antriebssystem sowohl bei Neubauten als auch bei bereits im Einsatz befindlichen Binnenschiffen.

Bei den übrigen Fördermaßnahmen hängt die Zuwendung von der Größe des Unternehmens ab, das heißt 60% für große Unternehmen, 70% für mittlere Unternehmen und 80% für kleine Unternehmen. Das sind zum einen Maßnahmen zur Reduzierung der Luftschadstoffemissionen, das heißt Ausrüstung und Austausch bestehender Motoren durch emissionsärmere Motoren, die den Vorgaben der NRMM-Verordnung entsprechen (keine Übergangsmotoren) und je nach Motorenklasse die dortigen Werte für NOx und zum Teil PM (Feinstaub) zu einem jeweils festgelegten Wert unterschreiten. Für Motoren der Klassen IWP oder IWA von 130 bis 300 kW wären dies 10% für NOx und 40% bei PM, für Motoren der Klassen IWP oder IWA mit einer Leistung ab 300 kW 10% bei NOx.

Ferner sollen gefördert beispielsweise Maßnahmen zur Verbesserung der Hydrodynamik oder propulsionsverbessernde Maßnahmen gefördert werden, ebenso wie Maßnahmen zur Digitalisierung und Automatisierung, wenn sie zur Verbesserung der Sicherheit und der Minderung der Schadstoff- und Treibhausgasemissionen führen, die Ausrüstung mit Motoren, die mit regenerativen alternativen Kraftstoffen betrieben werden, mit gaselektrischen und Hybridantrieben oder die Nachrüstung mit Emissionsminderungseinrichtungen.

Die finanzielle Ausstattung des Programms wurde im Konjunkturpaket vorgesehen, wo in Punkt 35 k ausgeführt wird, dass neben der Bahn auch die Schifffahrt als klimafreundliches Verkehrsmittel gestärkt, modernisiert und digitalisiert werden soll. Dazu gehöre auch die vom Bund in der Schifffahrt etablierte Innovationsförderung.

Einschließlich der bislang geplanten Mittel könnten danach für die Binnen- und Küstenschifffahrt insgesamt 156 Mio. € für die Jahre 2021 bis 2023 zu Verfügung stehen. Davon sind nach bisherigem Stand 2/3 für das Binnenschifffahrtsprogramm vorgesehen. Das Programm wäre also den Fördersätzen entsprechend gut ausgestattet.

Die Realisierung hängt also jetzt von der Genehmigung der EU-Kommission ab. Sofern es genehmigt wird, bekommt die Binnenschifffahrt ein Innovationsprogramm, mit dem man richtig etwas anfangen kann.

Neuordnung der Ausbildung beantragt

Gemeinsam haben das Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung (KWB) und der DGB beim Bundeswirtschaftsministerium die Neuordnung der Ausbildung in der Binnenschifffahrt beantragt. Vorangegangen waren über zwei Jahre intensiver Diskussionen und Beratungen von Vertretern der Binnenschifffahrtsverbände BDS und BDB, des KWB, des DIHK und der Niederrheinischen IHK, der GDWS, des SBK, des DGB und verdi.

Das KWB mit Sitz in Bonn koordiniert auf Arbeitgeberseite alle Neuordnungsvorgänge innerhalb der Wirtschaft sowie gegenüber Ministerien und Gewerkschaften. In einem Neuordnungsverfahren gilt das sogenannte Konsensprinzip, das heißt vor der Einleitung des Verfahrens ist Einvernehmen von Wirtschaft und Gewerkschaften über die Eckdaten herzustellen. Für das Verfahren beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) benennen beide Sozialpartner Sachverständige und jeweils einen Federführer. Auch der BDS wird beteiligt sein.

Hintergrund der angestrebten Neuordnung ist vor allem die EU-Richtlinie 2017/2397 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen aber auch der grundsätzliche Wunsch, die Ausbildung in der Binnenschifffahrt nach langen Jahren einer Überarbeitung zu unterziehen. Der Ausbildungsmarkt wird nicht einfacher, der Fachkräftemangel ist groß, die Ausbildung muss für junge Leute passgenauer und attraktiver gemacht werden.

Auch wenn es eine Weile gedauert hat, das Einvernehmen zwischen den Gewerkschaften und den Binnenschifffahrtsverbänden auf der Arbeitgeberseite herzustellen, wurde am Ende ein für alle überzeugendes Konzept gefunden, das bei seiner Realisierung die Ausbildung in der Binnenschifffahrt zukunftsfähig machen wird.

Vorgeschlagen werden zwei selbständige Ausbildungsberufe. Eine Ausbildung, die wie heute drei Jahre dauert, und zur Qualifikation Steuermann/Steuerfrau führt. Das ist dann ein Jahr schneller, als man diese Qualifikation bisher erwerben kann und auch ein Jahr schneller, als künftig über Fahrzeit.

Eine zweite Ausbildung soll in dreieinhalb Jahren direkt zur Qualifikation Schiffsführer/Schiffsführerin führen. Damit gäbe es erstmals einen anerkannten Berufsabschluss Schiffsführer im dualen System. Heute ist das Patent eine Fahrerlaubnis, aber kein Berufsabschluss. Das ist nicht angemessen.

Nach zwei Jahren Ausbildung, die die in der Richtlinie vorgeschriebenen Kompetenzen zum Matrosen vermittelt, soll in beiden Ausbildungsgängen eine gemeinsame sogenante gestreckte Abschlussprüfung stattfinden. Da die Ausbildung zum Schiffsführer/Schiffsführerin einen deutlich höheren Qualifikationsbedarf hat, wird in der Folge ein Wechsel in die Schiffsführerausbildung nicht mehr möglich sein. Natürlich kann aber auch in Zukunft mit dem Abschluss Steuermann eine Patentprüfung nach weiterer Fahrzeit abgelegt werden.

Über den Gang des Neuordnungsverfahren werden wir berichten.