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Das Deutsche Maritime Zentrum (DMZ) hat die Ergebnisse einer neuen Studie vorgelegt, die als Grundlage für ein neues Motorenförderprogramm für die Binnenschifffahrt und erstmals auch für die Küstenschifffahrt dienen soll. Planco Consulting hat in dem Richtlinienentwurf ökonomisch und ökologisch wirksame Anreize aufgelistet.

Bezogen auf die Binnenschifffahrt werden in der Planco-Studie vornehmlich Aspekte aufgegriffen, die schon in der aktuellen Motorenförderung für Binnenschiffe enthalten sind. Darunter fallen Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz durch eine Optimierung des Hinterschiffs oder eine Optimierung der Propelleranlage. Auch der Einbau schadstoffarmer NRE- oder Lkw-Motoren soll erfasst werden.

Dies ist bereits in der Richtlinie für 2020 geschehen, allerdings mit Einschränkungen: Gefördert werden derzeit nur Motoren, die mindestens einen der für sie gültigen Grenzwerte um 5% unterschreiten. Maßstab sollte hier aber die Unterschreitung der Grenzwerte aus der NRMM-Richtlinie (Non Road Mobile Machinery) der EU für Motoren der Klassen IWP und IWA sein.

Auch Telematiksysteme sollen in die noch durch die EU zu notifizierende Richtlinie aufgenommen werden, heißt es in dem Planco-Papier. Den sie könnten zu einer Senkung des Kraftstoffverbrauchs beitragen. Auch Wärmetauscher könnten in das Programm aufgenommen werden, wenn die Abwärme der Motoren beispielsweise zum Heizen der Wohnräume und zur Heißwasserbereitstellung genutzt wird. Neu ist der Vorschlag, eine Förderung von Energieberatung geben sollte. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) stellt derzeit keine Zuschüsse für die Schifffahrt bereit, da es keine anerkannten Energieberater gibt.

Damit Küstenschiffe förderfähig sind, sollten sie zur gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern oder Personen im Seeverkehr eingesetzt oder zu diesem Zweck gewerbsmäßig vermietet werden. Ferner zählen dazu Kabelleger-, Nassbagger- und Schleppschiffe, die im Eigentum des Seeschifffahrtsunternehmens sind oder diesem aufgrund von Leasing- oder Bareboat-Charterverträgen überlassen werden. Hinsichtlich der Flagge kommt das deutsche Schiffsregister infrage, aber auch eine EU-Flagge oder die Flagge Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz.