Motoren, Förderung, Motorenförderung
© Hermann Garrelmann
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Die Genehmigung der neuen Motorenförderung für die Binnenschifffahrt steht weiter aus. Vorerst wird die alte Regelung verlängert.

Deutschland hatte im April ein Notifizierungsverfahren für die neue Förderrichtlinie zur nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen bei der EU beantragt. Die gemeinsam mit den Verbänden erarbeitete Neufassung des Programms sieht erheblich höhere Fördersätze beim Einbau moderner, umweltfreundlicher Antriebssysteme vor. Daher müssen die Wettbewerbshüter in Brüssel zustimmen – der Ausgang gilt als offen.

Mit einer Entscheidung rechtzeitig vor der geplanten Einführung am 1. Januar 2021 wird nicht mehr gerechnet. Wie die Binnenschifffahrt erfahren hat, soll daher die geltende Förderrichtlinie über den 31. Dezember  hinaus bis einschließlich Juni 2021 verlängert werden, um eine »Förderlücke« ab Januar zu vermeide. Sobald die neue Förderrichtlinie von der EU-Kommission notifiziert sei, werde man diese umgehend in Kraft setzen und zeitgleich die verlängerte alte Förderrichtlinie ablösen, heißt es.

Bislang wurden die Mehrkosten beim Einbau oder der Nachrüstung umweltfreundlicher Antriebssysteme mit 40% bis maximal 60% der Mehrkosten gefördert, wenn die geforderten Grenzwerte erreicht wurden. Die effektive Quote lag dadurch real bei höchstens 15% der Gesamtausgaben. Künftig soll der Betrag auf 60% bis 80% der Investitionsausgaben ansteigen. Heißt: Kauft ein Schiffseigner für 350.000 € einen neuen Motor, übernimmt der Bund davon 210.000€. Bei Klein- und mittleren Unternehmen sind es 80% beziehungsweise 70% der Kosten, in diesem Beispiel also bis zu 280.000 €.

Förderfähig wären künftig alle Maßnahmen und Anrtriebsarten, die die Effizienz und die Umweltbilanz verbessern. Der volle Fördersatz von 80% gilt, unabhängig von der Unternehmensgröße, bei voll-elektrischen Antrieben, beim Einbau von Brennstoffzellen oder beim Umbau von Heck oder Vorschiff für eine bessere Einsatzfähigkeit bei Niedrigwasser. Zusätzlich sind auch digitale Systeme förderfähig, die beispielsweise vor Kollisionen bei der Brückenanfahrt warnen aber auch Schleusen-Management-Systeme, wenn sie die Sicherheit verbessern und die Schadstoffemissionen verringern.