Wegen eines Schadens an der Moselbrücke Longuich ist dort nur die Schifffahrt Richtung Saar und Luxemburg möglich
Wegen eines Schadens an der Moselbrücke Longuich ist dort nur die Schifffahrt Richtung Saar und Luxemburg möglich. Foto: Wikipedia
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Im kommenden Jahr könnte die Mosel abgabenfrei werden. Deutschland will es, das Gewerbe ohnehin, Frankreich zögert noch.

Zum 1. Januar 2019 wurden die Abgaben auf den Binnenschifffahrtsstraßen in Deutschland abgeschafft. Ausnahmen sind der Nord-Ostsee-Kanal und die internationale Mosel. Die Abgaben für den Rheinzufluss sind durch den Moselvertrag von 1968 zwischen Deutschland, Frankreich und Luxemburg festgelegt.

Anlässlich der Verkehrsministerkonferenz in Saarbrücken hatte sich Bundesminister Andreas Scheuer sich bei einem Treffen mit seinen Amtskollegen aus Frankreich und Luxemburg für eine Änderung der bisher geltenden Regelung ausgesprochen. Der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt (BDB) und auch der Bundesverband der Öffentlichen Binnenhäfen (BÖB) stehen hinter dem Vorhaben: »Mit der kostenfreien Nutzung der Mosel würde die Attraktivität der Schifffahrt für die Wirtschaft und Industrie weiter gesteigert«, heißt es.

Die Gespräche sind noch im Gange. Die Moselkommission in Trier erwartet nach eigenen Angaben frühestens Mitte 2021 eine Entscheidung.

2019 wurden auf der Mosel rund 9,5 Mio. t an Gütern transportiert. Die  Einnahmen aus Schifffahrtsabgaben, die sich aus Art und Umfang der Ladung sowie nach Herkunfts- und Zielort richten, laut der Internationalen Mosel-Gesellschaft auf rund 7 Mio. €. Nach der Abschaffung der Gebühr müssten die Moselstaaten die Finanzierung übernehmen.

Luxemburg mit nur 36 km Wasserstraße kann sich dem Vernehmen nach eine Abschaffung der Schifffahrtsabgabe vorstellen. Frankreich dagegen zögert noch. Nur eine Teilstrecke des Flusses wird vom internationalen Moselvertrag erfasst.