Containerschiff, Rhein, BDB
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Das befürchtete Chaos klart auf: Mit Bremen, Hessen und Niedersachsen haben weitere Bundesländer ihre Quarantänebestimmungen für Binnenschiffer gelockert.

Den Anfang hatten Baden-Württemberg und Bayern gemacht, jetzt folgen immer mehr Bundesländer und passen ihre Corona-Verordnungen in einer deutlich »schifffahrtsfreundlicheren Weise « an, wie der Bundesverband BDB mitteilt. De facto führe das in Bremen, Hessen und Niedersachsen bei einem Verzicht auf »nicht zwingend erforderliche Landgänge« zur vollständigen Quarantänefreiheit. Auch Mecklenburg-Vorpommern folgt jetzt der bereits in Bayern getroffenen Regelung und gewährt vollständige Freizügigkeit für das Personal im Transportwesen. 

Ursprünglich war nach einem gemeinsamen Beschluss von Bund und Ländern verpflichtend ein Testergebnis oder aber eine zehntägige Quarantäne vorgesehen, wenn kein negativer Test vorgelegt werden kann. Die Verbände BDB, BDS und BÖB hatten in einem dringenden Appell an Bund und Länder gefordert, die Regelung abzuändern, die bei einem Aufenthalt von mehr als 72 Stunden in einem Risikogebiet gelten sollte.

Als erstes Bundesland hatte Baden-Württemberg die Regelung gekippt. Als Voraussetzung gilt, dass die Besatzung von Binnenschiffen Vorkehrungen zur Kontaktvermeidung ergreift und auf Landgänge weitestgehend verzichtet.

Inzwischen gewähren inzwischen elf Bundesländer dem Personal in der Binnenschifffahrt vollständige Freizügigkeit bzw. Freizügigkeit mit kleineren Einschränkungen:

  • Baden-Württemberg 
  • Bayern 
  • Brandenburg 
  • Bremen 
  • Hessen 
  • Mecklenburg-Vorpommern 
  • Niedersachsen 
  • Nordrhein-Westfalen (VO außer Vollzug) 
  • Rheinland-Pfalz 
  • Saarland 
  • Sachsen