Der Wassertourismus ist insbesondere im Nordosten von Deutschland beliebt. © Knoll
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Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat über den Stand der Arbeiten am »Masterplan Freizeitschifffahrt« informiert. Im April kommenden Jahres soll er veröffentlicht werden.

Der Masterplan soll aber keinen Gesetzescharakter bekommen, wie es heißt. Die Inhalte seien also nicht einklagbar und die Zuweisung von finanziellen Mitteln bleibe unverbindlich.

Der Name »Freizeitschifffahrt« käme daher, weil der Begriff »Wassertourismus« nicht dem Verkehrsministerium zugeordnet werden könne, denn Tourismus sei eine Aufgabe des Wirtschaftsministeriums.

Berufsschifffahrt und Freizeitschifffahrt werden gleichgestellt

Die Änderung des Wasserstraßengesetzes ist auf dem Weg und sieht die Gleichstellung von Berufsschifffahrt und Freizeitschifffahrt vor. Der Masterplan sieht die Einrichtung einer interministeriellen Arbeitsgruppe mit dem Umwelt- und dem Wirtschaftsministerium vor. In ihm sollen auch die Angebote Dritter, also von Vereinen und Verbänden, aufgenommen werden, die als solche kenntlich gemacht werden.

Im April 2021 soll laut Gesa Schwoon, zuständig für die Nebenwasserstraßen im Bundesverkehrsministerium, die Veröffentlichung des »Masterplans Freizeitschifffahrt« erfolgen. Danach soll es im Sommer und Herbst 2021 eine weitere Beteiligung der Betroffenen in regionalen Workshops geben.