Der D2676LE-Motor von MAN mit SCR-System. © MAN Engines
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MAN Engines wartet im kommenden Jahr mit neuen Binnenschiffmotoren auf, die die Bestimmungen der EU Stufe V erfüllen.

Zusätzlich zu den bestehenden Reihensechszylindermotoren wird es vier weitere Leistungsstufen geben, die den Leistungsbereich von den aktuellen 290 kW bis auf 882 kW (394 PS bis 1.200 PS) erweitern. Neu im Portfolio sind demnach zwei V12-Motoren D2862 mit 24,2 l Hubraum und einer Leistung von 882 kW beziehungsweise 735 kW (1.200 PS bzw. 1.000 PS). Hinzu kommen ebenfalls zwei Reihensechszylindermotoren mit 12,4 l Hubraum und 412 kW bzw. 368 kW (560 PS beziehungsweise 500 PS). Diese vier weiteren Leistungsstufen werden voraussichtlich ab dem vierten Quartal 2021 verfügbar sein.

»Zusätzliche Leistungen und Motorentypen für EU Stufe V sind ein weiterer Baustein für den kontinuierlichen Ausbau unseres Portfolios an Marine-Motoren«, sagt Claus Benzler, Head of Marine MAN Engines. Aktuell bietet der Motorenhersteller in Serie seinen Sechszylinderreihenmotor MAN D2676 in der Leistung 290 kW (394 PS) als Antriebsmotor LE487 wie auch als Bordaggregat LE328 mit 1.800 min-1 bzw. 1.500 min-1 an.

Basis für die Erfüllung der strengen Emissionsanforderungen ist das modulare Abgasnachbehandlungssystem (AGN) von MAN Engines. Es erlaubt über variabel positionierbare Einzelkomponenten unterschiedlichste Einbauvarianten und ermöglicht eine bedarfsgerechte und flexible Systemintegration. Dieser Vorteil zeige sich nicht nur bei engen oder sogar schwierigen Einbausituationen, sondern auch bei den unterschiedlichen Anforderungen der Emissionsgrenzwerte, so MAN Engines.

SCR und Dieselpartikelfilter für Motoren > 300 kW

Für die Binnenschifffahrt sieht der Gesetzgeber für Leistungen > 300 kW pro Motor höhere Grenzwerte für Stickoxide (NOx = 1,8 g/kWh) und Partikelmasse (PM = 0,015 g/kWh) vor. Zusätzlich sind die Anzahl der Partikel (PN = 1,0*1012 n/kWh) limitiert. Aus diesem Grund setzt MAN Engines für Leistungen > 300 kW auf ein Abgasnachbehandlungssystem mit SCR und Dieselpartikelfilter. Bei Leistungen < 300 kW ließen sich die gesetzlichen Vorgaben für Stickoxide (NOx = 2,1 g/kWh) und Partikelmasse (PM = 0,1 g/kWh) durch den Einsatz eines SCR-Systems ohne den Einsatz eines Dieselpartikelfilters erfüllen, heißt es.