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Die EU-Kommission hat deutsche Corona-Hilfen für Unternehmen des Schienengüter- und Schienenpersonenverkehrs genehmigt. Damit ist eine verstärkte öffentliche Förderung der Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene möglich.

Die Förderung im Rahmen der Regelungen wird in Form einer Senkung der Entgelte gewährt, die Eisenbahnunternehmen sowohl im Schienengüterverkehr als auch im Schienenpersonenfernverkehr für den Zugang zur Schieneninfrastruktur entrichten. Die Maßnahmen sollen somit dazu beitragen, einen Verlust von Marktanteilen des Schienenverkehrs gegenüber konkurrierenden Verkehrsträgern zu verhindern.

Mit der ersten Maßnahme, deren Mittelausstattung auf 2,1 Mrd. Euro geschätzt wird, werden Unternehmen des Schienenpersonenfernverkehrs um rund 98 % der für die Zeit vom 1. März 2020 bis zum 31. Mai 2022 anfallenden Infrastrukturentgelte entlastet.

Mit der zweiten Maßnahme wird eine bestehende Beihilferegelung aus dem Jahr 2018 zur Unterstützung von Schienengüterverkehrsunternehmen in Deutschland geändert. Die mit geschätzten 410 Mio. € dotierte Änderung wird die Förderung auf rund 98 % der von den Schienengüterverkehrsunternehmen in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 31. Mai 2021 gezahlten Infrastrukturentgelte erhöhen. Die Maßnahme schließt sich an eine vergleichbare Mittelerhöhung für die Zeit vom 1. Juni bis zum 31. Dezember 2021 an, die im vergangenen Mai von der Kommission genehmigt wurde.

Hilfe in Corona-Krise und im Einklang mit Klimazielen

»Die Maßnahmen werden Unternehmen des Schienengüter- und des Schienenpersonenverkehrs in Deutschland dabei helfen, die durch die Corona-Pandemie verursachte schwierige Lage zu bewältigen. Die Maßnahmen werden dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit des Schienenverkehrs mit anderen Verkehrsträgern entsprechend den Zielen des europäischen Green Deals zu wahren. Wir arbeiten weiterhin mit den Mitgliedstaaten zusammen, damit nationale Unterstützungsmaßnahmen im Einklang mit den EU-Vorschriften so schnell und wirksam wie möglich eingeführt werden können“, so Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager.

Die Kommission hat festgestellt, dass die Maßnahmen Vorteile für die Umwelt und die Mobilität mit sich bringen, da sie den im Vergleich zum Straßengüterverkehr weniger umweltbelastenden Schienenverkehr fördern und zugleich Staus im Straßenverkehr reduzieren. Sie kam ferner zu dem Schluss, dass die Maßnahmen verhältnismäßig und notwendig sind, um das angestrebte Ziel – die Förderung der Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene – zu erreichen, und dass sie keine übermäßigen Wettbewerbsverzerrungen bewirken.

Außerdem steht die Ermäßigung von Infrastrukturentgelten mit der Verordnung (EU) 2020/1429 im Einklang. Diese Verordnung bietet eine Grundlage und schafft einen Anreiz für die Mitgliedstaaten, die Ermäßigung, den Erlass oder die Stundung von Entgelten für den Zugang zu Schieneninfrastruktur befristet zu genehmigen, auch wenn die Entgelte dann unter den direkten Kosten liegen.

Die Kommission gelangte deshalb zu dem Schluss, dass die Maßnahmen mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen, insbesondere mit den 2008 erlassenen Leitlinien für staatliche Beihilfen an Eisenbahnunternehmen (Eisenbahnleitlinien).