Durch das neue Förderprogramm zur Umrüstung auf besonders emissionsarme Dieselmotoren wird das Flottenmodernisierungsprogramm für das Binnenschifffahrtsgewerbe sinnvoll ergänzt (© BDB)
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Das Bundesverkehrsministerium will nun doch Dieselmotoren fördern. Voraussetzung ist eine Verringerung der Emissionen.

Die neue »Förderrichtlinie für die Beschaffung und den Einbau von emissionsärmeren Dieselmotoren« tritt morgen bereits in Kraft. Bezuschusst wird neben den Motoren auch die Nachrüstung mit Katalysatoren, Partikelfiltern und Kraftstoff-Wasser-Emulsionsanlagen (KWE). Damit wird eine Lücke in der Förderkulisse geschlossen, nachdem das bereits geltende Förderprogramm zur Modernisierung der Binnenschifffahrt keine Zuschüsse für reine Verbrennermotoren vorsieht.

Pünktlich zum Auftakt von Deutschlands größter Binnenschifffahrtsmesse in Kalkar wird das neue Förderprogramm heute im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB) freut sich über diese Initiative. »Wir sind insbesondere in der Großschifffahrt noch so lange auf den Dieselmotor angewiesen, bis leistungsstarke und bezahlbare Antriebsalternativen in Serienreife am Markt verfügbar , sagte BDB-Präsident Martin Staats.

Mit der neuen Richtlinie würden vor allen klein- und mittelständisch strukturierte Unternehmen in der Güterschifffahrt bei ihrem Umstieg auf deutlich emissionsärmere Dieselmotoren unterstützt, so Staats. »Das ist zugleich ein sinnvoller Beitrag für weniger Luftschadstoffe und für mehr Umweltschutz.«

Die Höhe der Zuwendung beträgt je nach Unternehmensgröße 40%–60% der sogenannten  zuwendungsfähigen Investitionsausgaben, dass heißt die nachgewiesenen Ausgaben für die Anschaffung des Dieselmotors bzw. des Abgasnachbehandlungssystems zuzüglich der Aus- und Einbaukosten. Der Zuwendungshöchstbetrag je Unternehmen beträgt maximal 200.000 € in einem Zeitraum von drei Jahren.

Gefördert wird bis Ende 2022 der freiwillige Austausch von bereits im Einsatz befindlichen Dieselmotoren gegen emissionsärmere Stufe-V-Motoren der Klassen IWP, IWA, NRE (bis 560 kW) und als gleichwertig anerkannte Motoren im Sinne der europäischen NRMM-Verordnung. Fördervoraussetzung ist, dass diese Motoren mit einem Abgasnachbehandlungssystem ausgerüstet sind und die derzeit einzuhaltenden Emissionsgrenzwerte neuer Motoren deutlich unterschritten werden.

Die Abgasnachbehandlungsanlagen sind förderfähig, wenn 90% der Partikelmasse und 70% der Stickstoffemissionen reduziert werden. Details regelt die neue Richtlinie, die nach der Veröffentlichung unter www.elwis.de in der Rubrik »Service« zu finden sein wird.

Ziel der Förderrichtlinie ist der Austausch älterer, noch betriebsfähiger Dieselmotoren durch neue, die Emissionsgrenzwerte der Stufe V übererfüllende Dieselmotoren. Auf den knapp 3.500 Binnenschiffen sind nach Angaben des BDB etwa 12.000 Hauptantriebs-, Hilfsantriebs- und Schiffsbetriebsmotoren im Einsatz. Es kann angenommen werden, dass etwa 75% der deutschen Binnenschiffsflotte noch mit Motoren aus den Jahren vor 2003 fahren. Das Bundesverkehrsministerium erwartet, dass mit Hilfe dieser Förderung bis Ende 2022 rund 600 Motoren ausgetauscht werden können.