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Für die Binnenschifffahrt zeichnet sich eine drohende Finanzierungslücke bei den Ausgaben des Bundes ab. Vorerst steht nur 2022 ausreichend Geld zur Verfügung.

Der Bundestag berät in dieser Woche abschließend über den Bundeshaushalt 2022 und den Finanzplan bis 2025. Mit dem Ukraine-Krieg ist neben der Corona-Pandemie eine weitere Ausnahmesituation hinzugekommen. Bereits beschlossen ist ein Sonderprogramm für die Bundeswehr in Höhe von 100 Mrd. €, es wird zudem noch ein Ergänzungshaushalt folgen, um vor allem die finanziellen Auswirkungen der gestiegenen Energiekosten abzumildern und humanitäre Maßnahmen zu finanzieren.

Auch die Investitionen in den Verkehrssektor steigen in diesem Jahr, wie bereits berichtet, um 0,3 Mrd. € auf jetzt 19,5 Mrd. €. Die Bahn bekommt 9,4 Mrd. €, weitere 8,5 Mrd. € sind für die Straße vorgesehen, für die Wasserstraßen sind es knapp 1,17 Mrd. €. Das ist immerhin annähernd die Summe, die auch aus Sicht der Branche für den Erhalt, Ersatz und Ausbau der Infrastruktur benötigt wird. Doch schon der Blick auf die Folgejahre bereitet eher Sorgen. Denn das Geld wird nicht reichen.

Finanzierungslücke ab 2023

Zum einen fließen dem System Wasserstraße in diesem Jahr außerplanmäßig Mittel aus dem ersten Klimaschutz-Sofortprogramm zu. Ohne diesen »Sondereffekt« wäre der Wasserstraßenhaushalt bereits für 2022 um mehrere 100 Mio. Euro unterfinanziert. Zudem sei eine einmalige Aufstockung des Etats nicht geeignet, um ein »belastbares Planen und Bauen« zu ermöglichen, heißt es zum Beispiel beim Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt (BDB). Denn nahezu alle denkbaren Bauvorhaben dauern sehr viel länger.

Eine Erhöhung des Verkehrshaushalts ist laut Finanzplanung bis 2025 nicht vorgesehen. Dann allerdings droht ohne den Sondereffekt des Klimaschutz-Sofortprogramms in den kommenden Jahren eine Investitionslücke bis zu 400 Mio. € pro Jahr, so ist zu hören. Verbände wie der BDB fordern daher dringend wenigstens eine Verstetigung der Investitionslinie bei mindestens 1,2 Mrd. €. Werden die Kosten für Betrieb und Unterhaltung der Wasserstraßen hinzugerechnet, müsste der Etatansatz sogar bei 1,7 Mrd. € pro Jahr liegen.

Fehlt das Geld, könnten alle Bemühungen zur Stärkung der Binnenschifffahrt – für einen höheren Anteil am Modal Split über die Güterverlagerung bis hin zur Modernisierung der Flotte – verpuffen. »Da der Gesetzgeber im Klimaschutz-Sofortprogramm ja bereits erkannt hat, dass Investitionen in die Wasserstraßen einen wesentlichen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit im Güterverkehr darstellen, sollte es für die neue Regierung eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, den Etat für die Jahre ab 2023 ausreichend auszustatten«, heißt es beim BDB.