KV Terminal, Nürnberg
Über das KV-Terminal sind der Hafen und das GVZ in Nürnberg an die Seehäfen, Norditalien und sogar China angebunden © bayernhafen Nürnberg
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Das Bundesverkehrsministerium hat die Geltungsdauer der Förderrichtlinie Kombinierter Verkehr von 2017 vorläufig bis zum 30. September 2022 verlängert.

Die Richtlinie war eigentlich Ende 2021 ausgelaufen und sollte von einer Folgeregelung abgelöst werden. Mit Genehmigung der Europäischen Kommission gilt vorerst die alte Richtlinie weiter, teilt das Ministerium mit.

Ab sofort können also wieder Anträge auf Zuwendungen für den Bau von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs gestellt werden. Bewilligungsbehörden sind das Eisenbahn-Bundesamt und die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS). Nach Angaben des Ministeriums können Zuwendungen aber bis zum Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes zunächst nur eingeschränkt bewilligt werden.

Die Förderung von Investitionen in KV-Umschlaganlagen soll künftig neu gefasst und erweitert werden. Der Entwurf befindet sich aber in der Abstimmung zwischen den Ressorts der Bundesregierung, auch die Genehmigung (Notifizierung) durch die EU muss anschließend noch erfolgen. Daher sei frühestens im 4. Quartal 2022 damit zu rechnen, dass Zuschüsse nach der neuen Richtlinie gewährt werden können, heißt es.