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Im Vorfeld der geplanten Fahrrinnenanpassung der Außen- und Unterweser wird zunächst eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt, an der sich die Öffentlichkeit beteiligen kann.

Mit dem Festlegen des Untersuchungsrahmens, des sogenannten Scopings, für die Vorhaben zur Fahrrinnenanpassung der Außen- und Unterweser (Nord) beginnt nun das Verfahren zur Vorbereitung eines Maßnahmengesetzes.

Träger der beiden Weservorhaben ist das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser-Jade-Nordsee. Das WSA plant die Fahrrinnenanpassung der Außenweser von Weser-km 65 bis Weser-km 130 und die Fahrrinnenanpassung der Unterweser (Nord) von Weser-km 40,5 bis Weser-km 65.

Die Vorhaben zählen zu den Infrastrukturprojekten, die anstelle von Verwaltungsentscheidungen durch Maßnahmengesetze durch den Deutschen Bundestag zugelassen werden können. Voraussetzung für eine Zulassung ist die Durchführung eines vorbereitenden Verfahrens durch die Generaldirektion Wasserstraßen- und Schifffahrt.

Im Rahmen dieses Verfahrens ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Hierfür muss der Träger des Vorhabens jeweils einen Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Projekte erstellen. Aufgabe der GDWS ist es, den entsprechenden Untersuchungsrahmen festzulegen.

Die GDWS gibt den zu beteiligenden Behörden und Verbänden sowie der betroffenen Öffentlichkeit die Gelegenheit zu einer Besprechung über Gegenstand, Umfang und Methoden der notwendigen Umweltprüfungen. Als Grundlage hat der Vorhabenträger jeweils eine Unterlage zu den Projekten vorgelegt (Scopingunterlage). Die Scopingunterlagen und die offizielle Bekanntmachung stehen hier zur Verfügung.

Die GDWS weist darauf hin, dass Stellungnahmen zum, in den Scopingunterlagen vorgeschlagenen, Untersuchungsrahmen bis einschließlich 5. Mai 2022 abgegeben werden können.

Alle Personen, deren Belange von einer späteren Zulassungsentscheidung bezüglich eines oder beider Vorhaben berührt werden, können an der Besprechung, dem sogenannten Scopingtermin teilnehmen.

Die Besprechung findet am 11. Mai 2022, ab 9:00 Uhr (Einlass ab 8:30 Uhr) im Veranstaltungszentrum Fischbahnhof, Am Schaufenster 6, 27572 Bremerhaven statt. Aufgrund der nach wie vor bestehenden Risiken durch das Corona-Virus ist eine vorherige Anmeldung bis zum 5. Mai unter www.weseranpassung.wsv.de erforderlich.

Wichtig zu wissen: Die Stellungnahmen bzw. Äußerungen im Scopingtermin haben sich auf den Untersuchungsrahmen und damit auf den Gegenstand, den Umfang und die Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung zu beschränken.

Einwendungen gegen die Vorhaben selbst können zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen des Anhörungsverfahrens erhoben werden. Dieses findet erst nach Erstellung der Antragsunterlagen einschließlich des Umweltberichts statt und es wird darüber gesondert informiert. Beginn des Anhörungsverfahrens ist frühestens 2023.

Stellungnahmen können schriftlich an die GDWS, Dez. R21, Schloßplatz 9, 26603 Aurich, oder als Email an folgende Adresse gerichtet werden: aurich.gdws@wsv.bund.de