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Wie die Polizei Sachsen-Anhalt mitteilt, kam es am vergangenen Freitag zu einer Gewässerverunreinigung auf der Bundeswasserstraße Elbe, dem Schönebecker Salinekanal und dem Baggersee »Röthe« in Schönebeck.

Am 29.April gegen 15:40 Uhr wurde dem Wasserschutzpolizeirevier in Magdeburg eine Gewässerverunreinigung auf der Bundeswasserstraße Elbe im Bereich der Ortslage Schönebeck gemeldet, heißt es in einer Polizeimeldung. Worauf unverzu?glich Wasserschutzpolizeibeamte zum Ereignisort entsandt wurden. Parallel war eine Funkstreifenwagenbesatzung aus Schönebeck im Einsatz eingebunden.

Da die genaue Stelle der Verunreinigung nicht augenblicklich ausgemacht werden konnte, wurde den Angaben zufolge der Polizeihubschrauber angefordert, das Gebiet rund um die Ortslage Schönebeck überflog. Durch den Überblick aus dem Polizeihubschrauber konnte die Verunreinigung beginnend im Schönebecker Baggersee »Röthe« u?ber den Schönebecker Salinekanal bis in die Bundeswasserstraße Elbe hinein aufgeklärt werden. Auf der Elbe wurde die Verunreinigung von Elbkilometer 311 bis Elbkilometer 319 ausgemacht. Aufgrund der Verfärbung könnte es sich bei der Verunreinigung um eine mineralölhaltige Substanz handeln, so die Polizei.

Im Baggersee »Röthe« konnte der ursächliche Einleiter festgestellt werden und durch die sofortige Zusammenarbeit mit dem Umweltamt des Salzlandkreises, den Feuerwehren aus Schönebeck und Magdeburg, der Wasserrettung »Deutsches Rotes Kreuz« und der Tauchergruppe »Arbeiter Samariter Bund« aus Aschersleben unverzu?glich abgeklemmt, Ölsperren ausgelegt und die Reste der Substanz im Kanalsystem abgepumpt werden. Die geschätzte Gesamtgröße der Verunreinigung beläuft sich auf circa 200.000 m2.

Nach den Sofortmaßnahmen wurde die Quelle der Verunreinigung gesucht und an einem angrenzenden Kanaldeckel konnten mineralölhaltige Verunreinigungen festgestellt werden. Nach Befragung von Mitarbeitern angrenzender Firmen wurde eine tatverdächtige Person bekannt gemacht, die als Verursacher in Frage kommt.

Die Wasserschutzpolizei hat ein Strafverfahren wegen Gewässerverunreinigung gemäß § 324 StGB eingeleitet. Die Ölsperren und die anderen Maßnahmen zur Bekämpfung der Verunreinigung werden regelmäßig kontrolliert.