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Mit der Neufassung der sogenannten KV-Richtlinie sollen Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs erleichtert werden.

Seit dem Jahr 1998 fördert der Bund im Rahmen der KV-Förderrichtlinie mit einer Bezuschussung von bis zu 80% der Kosten für förderfähige Anlagenteile den Neu- und Ausbau von privaten Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs. Zuletzt wurde die Förderkulisse im Jahr 2017 novelliert, jetzt ein weiteres Mal – mit Zustimmung der EU.

Die EU-Kommission hatte der notifizierungspflichtigen Förderrichtlinie mit Entscheidung vom 28. Oktober 2022 zugestimmt. Bestandteil der Novelle sind einige Verbesserungen. Darauf verweist der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB), der über seinen Fachausschuss Kombinierter Verkehr intensiv an der Novellierung beteiligt war. Hervorzuheben sind dabei insbesondere:

  • neue Fördertatbestände u.a. im Bereich der Digitalisierung und Automatisierung,
  • die Förderung von Ersatzinvestitionen,
  • die Erhöhung der Planungskostenpauschale,
  • die Vereinfachungen bei den Fördervoraussetzungen und
  • die Beibehaltung einer Förderquote von bis zu 80 %.

Einer Förderung steht zudem nicht entgegen, wenn über die auszubauende oder neu zu errichtende KV-Umschlaganlage im Einzelfall Ladeeinheiten umgeschlagen werden, deren Transport nicht dem Kombinierten Verkehr zuzurechnen sind.

»Durch die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Umschlaganlagen und der Umschlagkapazitäten wird der Kombinierte Verkehr maßgeblich gestärkt. Die Politik habe zudem inzwischen erkannt, dass ohne eine signifikante Erhöhung des Anteils des Kombinierten Verkehrs am Gesamtgüterverkehr die ambitionierten europäischen und nationalen Klimaschutzziele nicht zu erreichen sind«, erklärt BDB-Vizepräsident Cok Vinke (Contargo Waterway Logistics BV), Vorsitzender des Fachausschusses Kombinierter Verkehr beim BDB.