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Die Wasserschutzpolizei Schweinfurt hat einem niederländischen Binnenschiff die Weiterfahrt untersagt. Grund: zu wenig Besatzung an Bord.

Im Rahmen der Überwachung der gewerblichen Binnenschifffahrt auf dem Main haben Beamte der Wasserschutzpolizei Schweinfurt dem unter niederländischer Flagge fahrendem Gütermotorschiff verboten. Der Vorfall habe sich Dienstag letzter Woche ereignet, teilt die Polizei mit.

Polizeiboot auf dem Main in Schweinfurt
Polizeiboot auf dem Main in Schweinfurt © Udo Michel

Leider sehr ähnlich zu dem Vorfall vom vorherigen Wochenende, fiel den Beamten ein diesmal ca. 2000 t Ladung fassendes, aber zum Kontrollzeitpunkt leeres, Gütermotorschiff auf, so die Polizei. Das über 85 m lange und fast 11 m breite Frachtschiff, dass eigentlich rund um die Uhr fahren wollte, hatte nicht die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl an Besatzungsmitgliedern an Bord.

Ein Umstand, der nicht nur die Sicherheit der verbleibenden Besatzung und des Schiffes erheblich beeinträchtigte, vielmehr hätte es weitreichende Folgen für die gesamte Schifffahrt auf dem Main haben können. Die Erinnerungen an das aufgrund von Fahrfehlern querliegende Binnenschiff in Würzburg Ende letzten Jahres, sind dabei noch allzu gegenwärtig, heißt es in einer Mitteilung.

Als Grund für die Unterbemannung, nannte der niederländische Schiffsführer eine dringende familiäre Angelegenheit in den Niederlanden. Ein Pendeln zwischen den jeweiligen Heimatorten und den europaweit fahrenden Schiffen sei alles andere als ungewöhnlich. Sichergestellt werden müsse dennoch, dass das Binnenschiff jederzeit sicher auf dem Wasserstraßen verkehren kann, so die Schweinfurter WSP. Gegebenenfalls müsse die Fahrt für die Abwesenheit unterbrochen werden.

Aufgrund der erheblichen Beeinträchtigung der Sicherheit von Besatzung, Schiff und Allgemeinheit wurde dem verantwortlichen Schiffsführer des Fahrzeuges die Weiterfahrt umgehend untersagt. Erst mit Eintreffen weiterer qualifizierter Besatzungsmitglieder darf das Schiff seine Reise in Richtung Rhein fortsetzen. Zudem wurde gegen den Schiffsführer ein Verfahren wegen des erheblichen Verstoßes eingeleitet.