Unter deutschem Vorsitz hat die Moselkommission die elektronische Meldepflicht auf zwei weitere Schiffstypen ausgedehnt.
Die Änderung der Moselschifffahrtspolizeiverordnung betrifft ab dem 1. Juli 2027 Schiffe mit einer Länge zwischen 86 m und 110 m sowie einem oder mehreren Laderäumen und auch Schiffe, die mit einer anderen Energiequelle als Gasöl oder Flüssigerdgas (LNG) betrieben werden.
Um die Sicherheit der Schifffahrt zu erhöhen, wurden die Vorschriften zu den Seitenlichtern geändert, um zu gewährleisten, dass auch nachts die Länge eines Schiffs korrekt eingeschätzt werden kann. Diese Änderung, die vom Gewerbe gewünscht wurde, tritt ebenfalls am 1. Juli 2027 in Kraft.
Darüber hinaus wurde eine neue Rechtsgrundlage beschlossen, um künftige Projekte teil- und vollautomatisierter sowie ferngesteuerter Schiffe auf der Mosel zu Testzwecken zu ermöglichen. Dies war erforderlich, da aktuell ein Projekt einer autonomen Fähre zwischen der deutschen Gemeinde Oberbillig und der luxemburgischen Gemeinde Wasserbillig in Planung ist.
Bereits zum 1. Juli 2025 sollen die Schifffahrtsabgaben auf der internationalen Mosel entfallen. Die Delegationen der Anrainerstaaten Deutschland, Frankreich und Luxemburg hatten ein entsprechendesÄnderungsprotokoll beschlossen, das durch die nationalen Parlamente bestätigt und ratifiziert werden muss.
Nachdem das Gesetzgebungsverfahren in Deutschland nach dem Bruch der Ampel-Koalition ins Stocken geraten ist, wollen sich die Delegationen rechtzeitig über einen neuen Zeitplan austauschen und dies dem Gewerbe mitteilen, sollte der ursprünglich geplante Termin nicht zu halten sein, teilte die Moselkommission mit.
Die turnusgemäße Plenarsitzung war von den Feierlichkeiten zu „60 Jahre Großschifffahrt auf der Mosel“ umrahmt. In Grevenmacher wurde im Beisein von Vertretern des Gewerbes eine Gedenktafel sowie drei Bäume, die die drei Anrainerstaaten symbolisieren, eingeweiht.
Die nächste Plenarsitzung findet am 22. Mai 2025 in Luxemburg statt. Im Jahr 2025 übernimmt Frankreich den Vorsitz von Deutschland.