Havel, Flusshavel, Trebelsee, Dammgraben
Flusshavel-Einfahrt vom Dammgraben in den Trebelsee (© Wasserstraßen-Neubauamt Berlin)
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Fast 34 Jahre nachdem die damalige Bundesregierung am 19. April 1991 den Beschluss zur Realisierung der 17 Verkehrswegeprojekte Deutsche Einheit (VDE) verabschiedet hat, ist jetzt der Planfeststellungsbeschluss für den letzten großen Streckenabschnitt „vollumfänglich bestandskräftig“ geworden.

Nachdem die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GWDS) den Planfeststellungsbeschluss für die „Fahrrinnenanpassung in der Unteren Havel-Wasserstraße, UHW km 32,61 bis km 54,24 – Flusshavel“ erlassen und öffentlich bekannt gemacht hatte, gab es noch eine Klage des Verbands der Deutschen Binnenfischerei und Aquakultur sowie eines Fischereibetreibenden vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Am 25. Januar nahmen sie ihre Klagen jedoch wieder zurück, so dass der Planfeststellungsbeschluss nun vorbehaltlos bestandskräftig geworden ist, wie die Behörde mitteilte.

50 Mio. € Kosten an der Havel

Die Ausgaben für den 22 km langen Streckenabschnitt werden auf rund 50 Mio. € beziffert und vom Bund finanziert. „Trotz seiner langen Laufzeit befindet sich das VDE 17 damit immer noch im Rahmen der im Jahr 1991 mit 4 Mrd. DM vorgegebenen Zielkosten“, heißt es aus der GWDS. Der Wasserstraßenabschnitt ist Gegenstand des Ende 2024 von der Europäische Kommission festgelegten transeuropäischen Kernnetzes TEN-V.

Der Abschnitt an der Havel ist durch zahlreiche Seen und seeartige Aufweitungen sowie zahlreiche kanalartige Durchstiche gekennzeichnet, die im Zuge historischer Baumaßnahmen entstanden sind. Die Ausbauplanung verzichtet durchgängig auf Uferrückverlegungen. In den Seenstrecken finden praktisch keine Baumaßnahmen mehr statt. Als Sollwassertiefe dort wird eine Fahrrinnentiefe von 3,20 m angehalten. In den Durchstichen wurde die Sollfahrrinnentiefe auf 3,50 m festgelegt. Vorhandene Ufereinfassungen werden nur noch dort erneuert, wo ein Abflachen des Ufers infolge schiffsinduzierter Wellen und Strömungen aus Verkehrssicherheitsgründen nicht zugelassen werden kann.

Die Bemessungsfahrzeuge der europäischen Wasserstraßenklasse Vb werden nach der Fahrrinnenanpassung dennoch mit Abmessungen von bis zu 185 m Länge, 11,45 m Breite und 2,80 m Abladetiefe verkehren können, müssen aber Einschränkungen in der Leichtigkeit des Schiffsverkehrs in Form von Begegnungs- und Geschwindigkeitseinschränkungen in Kauf nehmen.

Für die Bauausführung gibt es zahlreiche Umweltauflagen und naturschutzfachlich begründete Bauzeitenfenster, z. B. zur Beachtung der Brut- und Rastzeiten für Vögel. Vor Baubeginn müssen laut der GWDS aus Beweissicherungsgründen noch einmal eine naturschutzfachliche Bestandsaufnahme und sogenannte CEF-Maßnahmen abgeschlossen werden. Die Bauausführung wird in drei zeitversetzt auszuschreibende Baulose aufgeteilt. Das Wasserstraßen-Neubauamt Berlin rechnet mit einer Bauzeit von insgesamt vier Jahren.