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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die letzten Klagen gegen die Fahrrinnenanpassung der Elbe abgewiesen. Das derzeit größte deutsche Verkehrsprojekt kann damit weitergeplant werden. Geklagt hatten private Eigentümer. Sie fürchteten erhebliche Beeinträchtigungen durch Lärm, Erschütterungen, Uferabbrüche sowie durch einen rund 70 m hohen Leuchtturm. Das Gericht beurteilte den Fall anders: Die Planfeststellungsbehörde sei zu Recht […]